Regenstauf (dpa/tmn) - Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt: Riester-Sparer können sich statt einer geringen monatlichen Zusatzrente auch eine Kapitalabfindung zu Beginn der Rente auszahlen lassen.

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Diese einmalige Auszahlung wird im Auszahlungsjahr besteuert, seit Anfang 2018 ermäßigt nach der sogenannten Fünftelregelung. Beim Neuabschluss eines Vertrages haben Sparer seit Jahresbeginn die Wahl: Entweder sie bevorzugen die einmalige Rentenauszahlung im Jahr des Renteneintritts oder zum 1. Januar des Folgejahres. Eine spätere Auszahlung kann von Vorteil sein. Der Grund: Der persönliche Steuersatz sinkt in der Rente. Die Besteuerung des Riester-Vertrages fällt damit in der Regel geringer aus.  © dpa

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