Bestenfalls folgt auf die Abgabe der Steuererklärung eine Erstattung, satte 1.095 Euro bekommen Steuerpflichtige im Schnitt vom Finanzamt zurück. Allerdings muss man teilweise lange darauf warten. Es gibt Steuerportale, die Nutzerinnen und Nutzern bereits nach Abgabe einen Teil der errechneten Summe auszahlen. Solche Angebote sind mit Vorsicht zu genießen.

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Satte 1.095 Euro - so viel bekommen Steuerpflichtige nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Schnitt vom Fiskus zurückerstattet, wenn sie eine Steuererklärung einreichen. Der Aufwand lohnt sich also in vielen Fällen. Bis das Geld auf dem Konto landet, können allerdings mehrere Wochen ins Land gehen. Immerhin muss das zuständige Finanzamt die Erklärung zunächst bearbeiten. Schöner wäre es doch, das Geld käme direkt nach Abgabe der Steuererklärung aufs Konto.

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Genau an diesem Punkt setzen manche Steuerportale oder -apps an, die eine Sofortauszahlung versprechen. Wer seine Erklärung über ein solches Programm erstellt, erhält einen Teil der errechneten Steuererstattung oft schon wenige Tage später auf sein Konto - und zwar nicht vom Fiskus, sondern von dem Steuerportal.

Den fehlenden Rest gibt's erst, wenn das Finanzamt die Erklärung geprüft und den Steuerbescheid erstellt hat. Die Frage ist: Hat das vielversprechend klingende Modell Tücken?

Unbedingt einen Blick ins Kleingedruckte werfen

Was sich zunächst gut anhört, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher in jedem Fall kritisch prüfen. Zum Beispiel, weil die Portale ihren Service in der Regel nicht kostenfrei anbieten. Wie viel Geld Nutzerinnen und Nutzer dafür bezahlen müssen, sei aber je nach Anbieter sehr unterschiedlich, sagt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern.

Mitunter werden 20 Prozent der Steuererstattung als Gebühr fällig. "Wenn man mit einer Steuererstattung von 2.000 Euro rechnet und dann 400 Euro an das Steuerportal zahlen muss, ist das eine recht teure Angelegenheit", sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Vor allem, wenn lediglich die Steuererklärung übermittelt wird und keinerlei Beratung erfolgt.

Denn dieser Umstand spielt in die Preisgestaltung oft entscheidend rein: Bietet die Software lediglich eine elektronische Hilfestellung und übermittelt die eingetragenen Angaben des Steuerpflichtigen ungeprüft ans Finanzamt? Oder nimmt die Steuererklärung zunächst den Weg über eine Steuerberatungskanzlei? In diesen Fällen sei das von Steuerpflichtigen zu zahlende Entgelt deutlich höher, weil Fachleute dahinter stünden, so Gerauer. Ein Blick ins Kleingedruckte ist daher unbedingt zu empfehlen.

Darin sollte im Idealfall auch stehen, was passiert, wenn das Finanzamt von der selbst errechneten Summe abweicht und auf eine niedrigere Erstattung kommt. Was passiert dann mit der bereits erhaltenen Sofortauszahlung? Gerauer rät Nutzerinnen und Nutzern schon vorab zu prüfen, wie schnell diese im Zweifel zurückzuzahlen ist und ob womöglich sogar noch Zinsen dafür anfallen.

Individuelle Beratung kommt bei Portalen und Apps zu kurz

Die Finanzen sind allerdings nicht das Einzige, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten sollten, bevor sie für das Erstellen ihrer Steuererklärung eine Software oder ein Portal nutzen, sagt Gerauer. Entscheidend sei auch, wie transparent sich das Steuerportal präsentiert, ob bei Rückfragen ein Ansprechpartner zur Verfügung steht und ob in irgendeiner Form eine Beratungsleistung angeboten wird. Das kann unter anderem wichtig werden, wenn bei der Abgabe der Steuererklärung über das Portal etwas schiefläuft.

Zumindest die individuelle Beratung kommt bei Portalen und Apps mitunter etwas kurz. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollten sich also selbst ein wenig auskennen oder spätestens mit der allgemeinen Hilfestellung der App gut auskommen.

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Nutzung von Software eher für einfach gelagerte Steuerfälle

Sie sollten sich außerdem bewusst machen: Hat das Finanzamt Rückfragen zu der eingereichten Steuererklärung, sind Steuerpflichtige oft auf sich gestellt - und müssen reagieren. "Diese Arbeit nimmt einem das Steuerportal nicht ab", sagt Bauer. Ob sich zumindest jene Steuerportale, hinter denen eine Steuerberatungskanzlei steckt, um mögliche Rückfragen des Finanzamts kümmern, sollten Nutzerinnen und Nutzer im Vorfeld klären.

"Erkennt das Finanzamt einen Posten nicht an, sollte der oder die Steuerpflichtige dagegen vorgehen und rechtzeitig Einspruch einlegen."

Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL)

Spätestens die Überprüfung des vom Finanzamt ausgestellten Steuerbescheids bleibt jedoch in vielen Fällen den Steuerpflichtigen selbst überlassen. Und das kann wichtig werden.

"Erkennt das Finanzamt einen Posten nicht an, sollte der oder die Steuerpflichtige dagegen vorgehen und rechtzeitig Einspruch einlegen", sagt Bauer. Aus ihrer Sicher ist die Nutzung von Software eher für einfach gelagerte Steuerfälle und IT-affine Menschen geeignet. In komplizierteren Fällen kann es ratsam sein, sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu wenden. (ff/dpa)

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