1995 für alle Steuerpflichtigen zur Bewältigung der Kosten für die deutsche Einheit erhoben, müssen den sogenannten Soli seit 2021 nur noch Besserverdienende entrichten. 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind somit von der Sonderabgabe befreit. Das bestätigte der Bundesfinanzhof. Sie bringt dem Bund noch immer elf Milliarden Euro pro Jahr ein.
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Bundesfinanzhof bestätigt: Solidaritätszuschlag zahlen nur noch Besserverdienende
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