Überall liest man vom Haushaltsloch der Bundesregierung. Doch so viel auch über mögliche Sparpläne berichtet wird: Klar ist noch gar nichts. Fallen dann irgendwann Entscheidungen, werden viele Details in der Berichterstattung untergehen. Darauf sollten wir als Verbraucherinnen und Verbraucher in den kommenden Wochen achten.

Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Ulrike Sosalla dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Fühlt es sich für Sie auch so an, als sei die Vorweihnachtszeit dieses Jahr noch stressiger als sonst? Am Adventskranz brennt gerade erst die zweite Kerze, in nicht mal mehr zwei Wochen ist schon Heiligabend. Geschenke besorgen, Weihnachtskarten schreiben, Weihnachtsfeiern vorbereiten, dem Schul-Singspiel lauschen, Punsch kochen – wie soll das alles gehen?

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Dreht sich das "Was-ich-noch-alles-besorgen-muss"-Karussell in meinem Kopf zu schnell, atme ich tief durch und denke an Menschen, die wirklich in Zeitnot sind. Zum Beispiel Regierungspolitiker in Berlin. Noch vor Weihnachten sollen mehrere wichtige Gesetze durch den Bundesrat und nebenher will ein immenses Haushaltsloch gestopft werden. Eine Sitzung jagt die andere. Ein Weihnachtskonzert mit ein paar schlecht gestimmten Schülergeigen wäre für sie vermutlich die pure Erholung.

So weit, so gut: Doch der Berliner Regierungsstress bleibt nicht in der Hauptstadt. Irgendwann, wenn die Entscheidungen gefallen sind, treffen sie uns alle. Denn viele Gesetzesänderungen, die unsere Geldbeutel direkt betreffen, hängen derzeit fest - und stehen unter Vorbehalt. Das geht viele Menschen an: etwa alle, die Einkommensteuer zahlen, ein Kind erwarten oder eine neue Heizung einbauen möchten.

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Einkommensteuer

2024 ist nach den bisherigen Plänen ein erfreuliches Jahr für alle, die Einkommensteuer zahlen. Denn um den Effekt der Inflation auszugleichen, wird der gesamte Tarifverlauf angepasst. Der Grundfreibetrag steigt. Damit bleibt ein größerer Teil des Einkommens komplett steuerfrei. Auch oberhalb des Grundfreibetrags werden weniger Steuern fällig. So soll beispielsweise ein Single, der 50.000 Euro brutto verdient, um 437 Euro pro Jahr entlastet werden – wenn das Gesetz unverändert den Bundesrat passiert. Tun müssen wir dafür nichts, denn falls die Änderungen kommen, werden sie Ende Januar automatisch auf dem Lohnzettel sichtbar.

Andere Steuervorteile, die ebenfalls im sogenannten Wachstumschancengesetz stehen: Es gibt eine neue Freigrenze für Vermietungseinnahmen – 1.000 Euro jährlich bleiben steuerfrei. Und die Grenze für steuerfreie Privatverkäufe steigt von 600 auf 1.000 Euro.

Heizungsförderung

Wer dachte, dass die seit Monaten dauernde Hängepartie zur Heizungsförderung bis Weihnachten vorbei ist, dürfte sich getäuscht haben. Das Haushaltsloch stellt alle Pläne wieder infrage. Zur Erinnerung: Eigentlich sollte die bisherige Heizungsförderung noch einmal deutlich ausgebaut werden – für einkommensschwache Hauseigentümer auf bis zu 22.500 Euro. Ob das so kommt, ist derzeit offen. Es lohnt sich also, die Nachrichten zu verfolgen, bevor Sie eine Entscheidung über einen Heizungstausch treffen.

Elterngeld

Hier geht es nicht um mehr Geld, sondern um weniger – allerdings hauptsächlich für eine kleine Gruppe. Eine geplante Änderung, die alle betrifft: Die bisherigen zwei "Vätermonate" sollen halbiert werden. Das bedeutet: Eltern dürfen nur noch einen Monat lang beide gleichzeitig Basis-Elterngeld beziehen, den Rest müssen sie untereinander aufteilen.

Außerdem soll die Einkommensgrenze sinken: Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 200.000 Euro haben, erhalten für Kinder, die ab April 2024 geboren werden, kein Elterngeld mehr, falls das Gesetzesvorhaben in dieser Form verabschiedet wird.

Rente

Wer ab 2025 in Rente geht, für den steigt die Steuerpflicht langsamer als bisher geplant – allerdings auch nur, wenn das zugehörige Wachstumschancengesetz so kommt wie geplant. In diesem Fall sieht es ganz gut aus, denn die Regierung setzt damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um. Weniger klar ist, ob es bei der Rente selbst Einsparungen geben könnte. Immer wieder in der Diskussion sind Kürzungen bei der Mütterrente und bei der Rente ab 63 oder 64, die nach 35 oder 45 Beitragsjahren möglich ist. Beide werden überwiegend aus dem Bundeshaushalt finanziert, nicht aus den Rentenbeitragszahlungen.

Und, haben Sie bei einem der Themen aufgehorcht? Auf meiner Liste jedenfalls stehen zwei Punkte, die mich betreffen: Einkommensteuer und Heizungsförderung. Ich werde die Nachrichten verfolgen und halte Sie auf dem Laufenden!

Über die Autorin

  • Ulrike Sosalla ist stellvertretende Chefredakteurin von "Finanztest" und damit ausgewiesene Fachfrau für Finanzfragen.
  • Das Verbrauchermagazin "Finanztest" gehört zur Stiftung Warentest, die seit 30 Jahren Finanzdienstleistungen testet. Test.de und "Finanztest" sind komplett anzeigenfrei und gewährleisten damit absolute Unabhängigkeit gegenüber Banken, Versicherungen und der Industrie. Die Newsletter der Stiftung Warentest können Sie hier abonnieren.

Verwendete Quellen

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