Haben Sie schon mit Ihrer Steuererklärung für 2019 begonnen? Wer bei dieser Frage Panik bekommt, den können wir beruhigen. Lesen Sie, in welchen Fällen welche Fristen gelten und was Ihnen blüht, wenn Sie zu spät dran sind.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Für alle, die eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen, ist am letzten Tag des folgenden Juli Fristende. Sprich: Für Pflichtveranlager muss die Steuererklärung 2019 am 31. Juli 2020 beim Finanzamt sein. Pflichtveranlager ist zum Beispiel ein Arbeitnehmer, der mehreren Tätigkeiten nachgeht und deshalb Lohnsteuerklasse 6 hat.
Wer sich Hilfe von einem Steuerberater sucht, hat sogar mehr Zeit. Der Stichtag ist dann Ende Februar des übernächsten Jahres. .
Wer freiwillig eine Steuererklärung einreicht, muss die Steuererklärung für 2019 am 31. Dezember 2023 beim Finanzamt abgeben. Sie haben also für die Abgabe vier Jahre Zeit.
Voraussetzung ist also herauszufinden, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht.
Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?
Wenn sie zu spät dran sind, kann es teuer werden. Denn jeder verspätete Monat wird mit einem verschärften Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer - mindestens aber 25 Euro - bestraft.
Doch es gibt Einschränkungen: Der Verspätungszuschlag droht Ihnen zwingend nur dann, wenn die Erklärung nicht bis Ende Februar des übernächsten Jahres beim Finanzamt ist. Wird die Erklärung dagegen verspätet, aber doch vor Ende Februar eingelegt, muss das Finanzamt abwägen.
Beispiel: A reicht seine Steuererklärung für 2019 am 25. April 2021 ein. Er hat keine Vorauszahlungen geleistet und das Finanzamt berechnet eine Nachzahlung von 13.000 Euro. Das Finanzamt muss zusätzlich zur Nachzahlung einen Verspätungszuschlag in folgender Höhe festsetzen:
Steuernachzahlung von 13.000 EUR x 0,25 % = 32,50 Euro,
x 9 Monate Verspätung (August 2020 bis April 2021) = 292,50 Euro
Abrundung nach § 152 Abs. 10 AO auf volle Euro = 292 Euro
Abwandlung: A reicht seine Steuererklärung 2019 am 30. November 2020 ein. Jetzt ist er innerhalb der 14-Monate-Frist geblieben und das Finanzamt darf selbst entscheiden, ob es einen Verspätungszuschlag in Höhe von 4 Monaten mal 32,50 Euro = 130 Euro festsetzt.
Es gibt noch eine weitere Ausnahme von der zwingenden Festsetzung. In bestimmten Fällen muss das Finanzamt trotzdem dann keinen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn:
- Ihnen eine Steuererstattung zusteht,
- die Steuer mit 0 Euro festgesetzt wird oder
- Ihre Abgabefrist verlängert wurde
Einfluss haben Sie selbst nur auf den dritten Fall. Wie aber erhält man eigentlich eine Fristverlängerung?
So beantragen Sie eine Fristverlängerung
Haben Sie die Abgabe bis zum 31. Juli verpasst, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung einreichen. Möglich ist das mit einem formlosen Schreiben, zum Beispiel per Fax oder per E-Mail. Wichtig ist eine Begründung: Haben Sie eine längere Krankheit, fehlen Unterlagen oder müssen Sie kurzfristig umziehen, haben Sie beim Finanzamt gute Karten.
Einen Anspruch auf Fristverlängerung haben Sie jedoch nicht. Darauf, dass Ihr Finanzbeamter Ihenen entgegen kommt, sollten Sie etwa nicht hoffen, wenn Sie in der Vergangenheit Steuererklärungen verspätet eingereicht oder Steuernachzahlungen unpünktlich überwiesen haben.
Wichtig: Beantragen Sie die Fristverlängerung nicht zu früh. Geben Sie zum Beispiel bereits im Februar an, dass Sie umziehen und deshalb die Steuererklärung zu spät abgeben werden, ist das unglaubwürdig und Sie dürfen mit einer Ablehnung seitens des Finanzamts rechnen.
Übrigens: Ist der 31. Juli bereits verstrichen, kann das Finanzamt zwar Maßnahmen ergreifen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, eine Fristverlängerung zu beantragen. Denn eine nachträgliche Verlängerung der Frist kann Sie unter Umständen vor Zwangsgeld und Verspätungszuschlägen bewahren.
Was passiert bei Ablehnung der Fristverlängerung?
Lehnt das Finanzamt den Antrag ab und wird ungemütlich, reichen Sie Ihre Steuererklärung so schnell wie möglich ein, auch wenn Ihnen Belege fehlen. Erläutern Sie schriftlich, welche Angaben und Unterlagen fehlen und beantragen Sie, die Veranlagung in diesen Punkten vorläufig vorzunehmen. So haben Sie erst einmal alles getan, was Sie tun konnten.
Es liegt nun am Finanzamt: Es wird nun entweder auf die fehlenden Belege warten oder Ihnen einen vorläufigen Steuerbescheid zusenden. Reichen Sie die Belege nach, wird der Steuerbescheid korrigiert.
Der Steuerberater kann helfen
Haben Sie den Termin zur Abgabe Ihrer Steuererklärung verpasst, können Sie sich auch zu diesem Zeitpunkt immer noch "retten", indem Sie einen Steuerberater beauftragen. In diesem Fall verlängert sich die Frist zur Abgabe automatisch um sieben Monate bis Februar des folgenden Jahres.
Allerdings kann das Finanzamt auch den Steuerberater dazu auffordern, die Steuererklärung früher abzugeben. Dafür muss es aber einen Grund geben. Beispiele wären:
- Sie waren mit vorangegangenen Steuererklärungen zu spät dran oder haben sie gar nicht abgegeben,
- Sie mussten in der Vergangenheit hohe Abschlusszahlungen leisten oder
- die Arbeitslage der Finanzämter erfordert es
Mustervorlage zur Fristverlängerung
Sie möchten einen Antrag auf Fristverlängerung stellen? Dann nutzen Sie als Hilfestellung gerne unsere Mustervorlage für die Fristverlängerung der Einkommensteuererklärung 2019. Personalisieren Sie Ihr Schreiben und senden Sie es an das für Sie zuständige Finanzamt. Bitte ersetzen Sie die in Klammer {} stehenden Platzhalter durch Ihre Daten.
Tipp: Senden Sie Ihren Antrag per Fax an das Finanzamt. So sparen Sie Porto und erhalten gleichzeitig eine Übermittlungsbestätigung.
Wie reagiert das Finanzamt auf Nichteinhaltung der Frist?
Was aber, wenn Sie nun die Frist verpasst und auch keinen Antrag auf Fristverlängerungen gestellt haben? Dann kann das Finanzamt streng werden und Sie müssen – neben dem oben erwähnten Verspätungszuschlag – vom ersten Tag an mit weiteren Maßnahmen rechnen.
1. Erinnerung: Meistens erinnert das Finanzamt den Trödler an den Fristablauf und setzt eine neue Frist. Aber Vorsicht: Die neu gesetzte Frist bedeutet nur, dass das Finanzamt bis zu dieser Frist keine weiteren Schritte einleiten wird. Ihre Steuererklärung ist bereits zu spät – und es kann Verspätungszuschläge geben.
2. Zwangsgeld: Reagieren Sie nicht, wird das Finanzamt Ihnen ein Zwangsgeld androhen. Dieses kann theoretisch bis zu 25.000 Euro betragen – es wird aber nur in Extremfällen so hoch ausfallen. Nach der Androhung folgt die Festsetzung und schließlich die Vollstreckung – in der Regel durch Kontenpfändung. Wenn Sie jetzt beim Finanzamt weiter auf Durchzug schalten, könnte das alles von vorne beginnen: Neue Zwangsgeldandrohung, Festsetzung und Pfändung. Ignorieren ist also in keinem Fall eine gute Idee.
Tipp: Vermeiden Sie solche Situationen und reichen Sie Ihre Steuererklärung umgehend ein. Denn sobald Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben, darf das Finanzamt keine Zwangsmittel mehr durchsetzen. Das gilt selbst dann, wenn das Zwangsgeld bereits festgesetzt wurde und der Vollstreckungsbeamte vor Ihrer Tür steht.
Tipps, wie Sie angemessen auf eine Zwangsgeldandrohung reagieren, lesen Sie in dem Blog-Beitrag "Zwangsgeldandrohung vom Finanzamt – So reagieren Sie richtig".
3. Steuerschätzung: Liegt keine Steuererklärung vor, kann das Finanzamt Ihre Steuer schätzen. Dazu erhalten Sie einen Steuerbescheid mit einem entsprechenden Hinweis auf die Schätzung. Darauf sollten Sie es aber nicht ankommen lassen: Natürlich wird die geschätzte Steuer nicht zu Ihren Gunsten ausfallen.
Wichtig: Wird ein Steuerschätzbescheid erlassen, sind Sie weiterhin verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt kann also einen Schätzbescheid erlassen und weiterhin Zwangsmittel einsetzen.
4. Verspätungszuschlag: Es droht ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro vertrödeltem Monat (s.o.).
Die oben genannten Maßnahmen erfolgen nicht immer in dieser Reihenfolge. Das Finanzamt kann auch direkt Zwangsgelder androhen oder Ihre Steuer schätzen. Auch kann das Finanzamt bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung einen Verspätungszuschlag festsetzen, selbst wenn Sie zuvor nie ein Schreiben vom Finanzamt erhalten haben.
Gibt es bei der freiwilligen Steuererklärung eine Fristverlängerung?
Wie bereits erwähnt, müssen Arbeitnehmer in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Informieren Sie sich hier, ob Sie Pflicht- oder Antragsveranlager sind. Aber selbst, wenn keine Steuererklärung eingereicht werden muss, kann sich die freiwillige Abgabe lohnen. Oft winkt dem Steuerzahler eine ordentliche Erstattung.
Tipp: Prüfen Sie, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Sie lohnt. Es gibt auch für Arbeitnehmer viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen.
Für die freiwillige Steuererklärung haben Sie vier Jahre Zeit. Nach Ablauf der vier Jahre ist aber Schluss: Eine Fristverlängerung gibt es bei der freiwilligen Abgabe nicht. Das heißt, entweder Sie geben pünktlich ab oder Sie haben Ihre Chancen auf Steuererstattung vertan.
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