Jedes Jahr müssen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Steuererklärungen fristgerecht einreichen. Wegen der Coronapandemie wurden die Abgabezeitpunkte in den vergangenen Jahren nach hinten verschoben, das ist nun (fast) vorbei. Es gelten größtenteils wieder die normalen Abgabefristen. Ein Überblick.

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Für die Besteuerungszeiträume 2024 und 2025 gelten nun größtenteils wieder die normalen Abgabefristen für die Steuererklärung.

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben also wieder weniger Zeit, ihre Unterlagen zu sammeln und die Steuererklärung ordnungsgemäß vorzubereiten. Wann müssen die Dokumente beim Finanzamt sein?

Steuererklärung: Abgabefristen für 2024 und 2025

Die Steuererklärung für 2024 muss spätestens am 31. Juli 2025 beim Finanzamt abgegeben werden.

Und auch für den Besteuerungszeitraum 2025 gilt die gleiche Abgabefrist: Spätestens am 31. Juli 2026 muss Ihre Steuererklärung eingegangen sein.

Frist bei beratenen Steuerpflichtigen ist eine andere

Achtung: Wer bei der Steuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, hat andere Abgabefristen. Üblicherweise hat man dann bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres für die Abgabe der Unterlagen Zeit. Die Fristen wurden wegen der Coronapandemie verlängert und verkürzen sich jetzt allmählich. Das sind die aktuellen Abgabetermine:

  • Besteuerungszeitraum 2023: 2. Juni 2025
  • Besteuerungszeitraum 2024: 30. April 2026
  • Besteuerungszeitraum 2025: 01. März 2027

Bei beratenen Steuerpflichtigen gelten ab dem Besteuerungszeitraum 2025 wieder die "normalen" Steuerfristen. Bedeutet: Die Steuererklärung ist grundsätzlich spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres einzureichen. Da der 28. Februar im Jahr 2027 allerdings ein Sonntag ist, gilt hier der Montag (1. März 2027) als Abgabefrist.

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