Wenn Silikonfugen in Bad oder Küche undicht sind, kann das teuer werden. Macht sich eindringendes Wasser unbemerkt in Mauern oder Balken breit, geht der Schaden schnell in die Tausende. Wer haftet dann dafür? Und wie kann man sie verhindern?

Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Ulrike Sosalla dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Bist du noch ganz dicht? Diese Frage stelle ich häufiger, wenn ich im Bad stehe – nicht meinem Spiegelbild, sondern den Silikonfugen an Dusche und Badewanne. Nicht, dass ich ernsthaft eine Antwort erwarte. Aber es hilft mir, um von Zeit zu Zeit genau hinzuschauen, ob sich irgendwo Risse abzeichnen.

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Denn: Silikonfugen sind ausgesprochen hinterhältige Mitbewohner. Sie kommen unschuldig daher, meist weiß oder in einem eleganten Elfenbeinton, halten sich im Hintergrund, während die Fliesen und Kacheln neben ihnen um die Wette glänzen. Aber irgendwann reißen sie ein, lassen Wasser durch – und schon ist es passiert: Unbemerkt bahnt sich das Wasser einen Weg ins Innere von Mauern oder Fußbodenbalken und wenn es nur genug Zeit hat, richtet es dort ein Werk der Zerstörung an.

Viele Dutzend Gerichtsverfahren haben diese harmlos wirkenden Fugen schon provoziert. Fast immer ging es darum, wer den Wasserschaden bezahlen muss. Mieter, Hausbesitzer, Versicherung? Einen besonderen Platz unter den Streithähnen haben die Wohngebäudeversicherer, die sich mehrfach weigerten, solche Sickerschäden zu begleichen.

Eine Begründung: Das Wasser, das durch die Silikonfugen eindringe, sei kein (mitversichertes) Leitungswasser, sondern Brauchwasser, da es ja quasi schon gebraucht sei. Sie finden diese Argumentation spitzfindig? Dann sind Sie vermutlich kein Jurist. Der Bundesgerichtshof (BGH) jedenfalls entschied jedenfalls im Sinne eines Versicherers: Da der Wasserschaden durch undichte Silikonfugen nicht direkt mit dem Rohrsystem zusammenhänge, sei er nicht automatisch mitversichert.

Wichtig für Hausbesitzer: Potenziellen Schaden versichern

Für alle, die ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen, heißt das: Sie sollten einen Blick in das Vertragswerk ihrer Wohngebäudeversicherung werfen oder beim Hausverwalter nachfragen. Das BGH-Urteil von 2021 bedeutet in der Praxis: Wasserschäden aufgrund undichter Fugen sind nicht mitversichert, wenn in den Versicherungsbedingungen lediglich die marktübliche Formulierung verwendet wird.

Versichert sind Schäden durch Silikonfugen, wenn das explizit in den Versicherungsbedingungen erwähnt ist. Viele Versicherer haben ihre Tarife entsprechend angepasst – allerdings vor allem die teureren Premiumtarife, wie eine "Finanztest"-Umfrage ergab. Einige haben ihre Kunden angeschrieben und ihnen einen anderen Tarif angeboten. Im Wohngebäudeversicherungs-Vergleich von "Finanztest" sind Fugenschäden in den meisten sehr guten Tarifen mitversichert.

Wichtig für Mieter und Eigenheimbesitzer: Schaden verhindern

Am besten ist, wenn die Versicherung erst gar nicht einspringen muss. Das ist der Grund, warum ich meine Silikonfugen alle paar Monate kritisch beäuge. Ist eine Fuge erst einmal eingerissen, sorgt das eindringende Wasser dafür, dass der Schaden sich ausbreitet. Daher gilt: Rechtzeitig einschreiten ist die beste Medizin.

Mieterinnen und Mieter sollten undichte Fugen ihrem Vermieter melden – am besten mit Foto. Eine Kopie des Schreibens behalten Sie, um nachweisen zu können, dass Sie sich gemeldet hatten. Und nicht beirren lassen: Anders als manche Vermieter behaupten, fallen Silikonfugen nicht unter die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag.

Lässt der Vermieter undichte Fugen erneuern, kann er daher von seinen Mietern keinen Kostenersatz mit Berufung auf die Kleinreparaturklausel verlangen – anders als etwa bei Wasserhähnen oder Türklinken. Eine Einschränkung allerdings gibt es: Sind die Fugen verschimmelt, können Vermieter versuchen, die Kosten wegen unsachgemäßen Lüftens zurückzufordern.

Und jetzt auf ins Bad und Fugen kontrollieren: Na, seid ihr auch alle noch ganz dicht?

Zur Person:

  • Ulrike Sosalla ist stellvertretende Chefredakteurin von "Finanztest" und damit ausgewiesene Fachfrau für Finanzfragen. Das Verbrauchermagazin "Finanztest" gehört zur Stiftung Warentest, die seit 30 Jahren Finanzdienstleistungen testet. Test.de und "Finanztest" sind komplett anzeigenfrei und gewährleisten damit absolute Unabhängigkeit gegenüber Banken, Versicherungen und der Industrie. Die Newsletter der Stiftung Warentest können Sie hier abonnieren.
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