Häufig dauert es Monate, bis Verbraucher aus einem abgeschlossenen Vertrag wieder herauskommen. Kündigen könnte viel leichter und schneller gehen. Diese Vorschläge machen Politiker und Verbraucherschützer.
Ein Klick - und der Vertrag ist geschlossen. Egal ob Musik-Abonnement, Handyvertrag oder beim Stromanbieter: Kündigen ist oft viel schwieriger als einen Vertrag abzuschließen.
Vor allem aus Verträgen, die sich automatisch verlängern, kommen viele Verbraucher erst später raus, als ihnen lieb wäre. Verbraucherschützer und Politiker fordern deshalb jetzt, Kündigen einfacher zu machen.
Kündigen sei "unnötige Zeit und Mühe"
"Zu oft kostet es die Verbraucherinnen und Verbraucher unnötige Zeit und Mühe, Verträge zu kündigen", sagt die netzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Tabea Rößner, der Deutschen Presse-Agentur. "Jeder, der online schon mal einen Vertrag geschlossen hat und diesen wieder kündigen will, hat es schon erlebt: Es geht nicht so einfach."
Während beim Online-Kauf seit 2012 die sogenannte Button-Lösung gilt - ein vorgeschriebener Knopf wie "Jetzt zahlungspflichtig bestellen" - habe die Bundesregierung die Verbraucher beim Kündigen viel zu lange vernachlässigt. "Klick rein in den Vertrag geht schnell, klick raus dagegen nicht."
Kunden sollten öfter kündigen können
Ob ein Fitnessstudio-Vertrag, ein Zeitungs-Abo oder die Bahncard: Viele Verträge verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn man sie nicht rechtzeitig beendet. "Ich muss alle drei Monate kündigen können", fordert der Chef der Verbraucherzentralen, Klaus Müller. Zu häufig passiere es derzeit, dass man den Kündigungszeitpunkt verpasse und erneut für ein Jahr gebunden sei. Doch wer sein Fitnessstudio schon lange nicht mehr von innen gesehen habe, sollte nicht mehr dafür zahlen müssen.
Vertrag auflösen durch einen Kündigungs-Button
Die Grünen fordern: Eine Online-Kündigung sollte genauso einfach sein wie ein Online-Vertragsabschluss. Deshalb fordert die Partei, per Mausklick kündigen zu können und möchte dazu einen sogenannten Kündigungsbutton einführen. "Wer sich unkompliziert in einen Vertrag reinklicken kann, muss sich auch unkompliziert wieder rausklicken können", sagt Rößner. Unternehmen sollten ihre Kunden durch gute Leistung von der Fortsetzung ihrer Vertragsbeziehung überzeugen, nicht über umständliche Kündigungswege.
Verbraucher sollten sicher sein, dass die Kündigung angekommen ist
Derzeit können Verbraucher oft nicht sicher sein, ob sie eine Kündigung per E-Mail nicht ins Leere geschickt haben. Empfangsbestätigungen gibt es selten, das einfache Abschicken gilt juristisch nicht als Beweis und eine Art Einschreiben per Mail ist noch nicht erfunden. Deshalb fordern die Grünen verpflichtende Empfangsbestätigungen, die auch den Inhalt der ursprünglichen Mail wiedergeben. Damit man zeigen kann: Ich habe rechtzeitig gekündigt. "Es kann nicht sein, dass es einer Postkutsche bedarf, damit Rechtssicherheit bezüglich des Empfangs eines Schreibens besteht", meint Rößner. Beim Vertragsabschluss sei eine Bestätigung schon vorgeschrieben, das müsse für die Kündigung auch gelten.
Begrenzung der Vertragsdauer
Verbraucherministerin
Die Verbraucherschützer sehen die Initiative positiv. "Es ist sicherlich so, dass es sehr vereinzelt auch attraktive Angebote gibt, wenn ich zum Beispiel ein Handy mit einem Mobilfunkvertrag über 24 Monate kombiniere", sagt Müller. Das gelte aber nicht immer. "Es ist eben kein Naturgesetz, dass ein langer Vertrag automatisch ein günstiger Vertrag ist." In anderen europäischen Ländern hätten kürzere Vertragslaufzeiten sogar zu sinkenden Mobilfunkpreisen geführt.
Unerlaubte Telefonwerbung unterbinden
Auch gegen am Telefon aufgeschwatzte Stromverträge will das Verbraucherschutzministerium vorgehen. Für die Verbraucherzentralen ein längst überfälliger Schritt: Menschen, die viel zu Hause seien, würden teils mehrfach am Tag mit unerlaubter Telefonwerbung traktiert, sagt Müller. "Das ist nicht nur unangenehm, sondern auch teuer."
Zu leicht gehe man aus so einem Telefonat mit einem neuen Handyvertrag oder einer Versicherung heraus, die man gar nicht wollte. "Solche Verträge müssen eigentlich schriftlich bestätigt werden, damit ich noch mal die Chance habe, innezuhalten", meint Müller. (dpa/sob)
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