- Einmalzahlungen, Neun-Euro-Monatstickets für den ÖPNV und weniger Steuern auf Benzin oder Diesel: Die Ampel-Koalition will die gestiegenen Energiekosten mit einem milliardenschweren Paket abfedern.
- Nach Angaben der Bundesregierung vom Mittwoch hat das Maßnahmenbündel ein Volumen von zusammengenommen mehr als 30 Milliarden Euro.
- Alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen bekommen eine Einmalzahlung von 300 Euro.
- Wir beantworten die wichtigsten Fragen: Wer bekommt das Geld? Was muss man dafür tun? Und muss man den Betrag versteuern?
Einmalzahlungen, Neun-Euro-Monatstickets für den ÖPNV und weniger Steuern auf Benzin oder Diesel: Nach Angaben der Bundesregierung vom Mittwoch, 27. April, hat das Maßnahmenbündel zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ein Volumen von zusammengenommen mehr als 30 Milliarden Euro. Es profitieren Bahn- wie Autofahrer und fast alle Erwerbstätigen. Doch umstritten ist, ob die Hilfen die explodierten Preise auch nur annähernd abfedern können. Das wird letztlich auch vom Verlauf des Krieges in der Ukraine - und einem möglichen Lieferstopp für russisches Gas - abhängen.
"Die Preise steigen und belasten die Bürgerinnen und Bürger mit Wucht", erklärte Bundeskanzler
Das Bundeskabinett beschloss mehrere Entwürfe zur Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen, auf die sich die Ampel-Koalitionäre bereits Ende März verständigt hatten. Dazu gehört eine "Energiepreispauschale" - sie sieht vor, dass Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende einmalig 300 Euro über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt bekommen. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Vorauszahlung zur Einkommensteuer.
Nun müssen sich der Bundestag und danach der Bundesrat mit den Änderungen befassen. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Länderkammer am 19. und 20. Mai zustimmen, "damit die beschlossenen Maßnahmen zügig in Kraft treten können".
1. Was ist die Energiepreispauschale?
Die Energiepreispauschale ist ein Teil des Energiepakets der Bundesregierung. Sie beträgt einmalig 300 Euro brutto. Grundlage ist das "Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten" vom 23. März 2022. Darin heißt es: "Die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger zu einer großen Belastung geworden." Diese Belastung soll die Energiepreispauschale nun – zumindest teilweise – auffangen, und das "schnell, unbürokratisch und sozial".
Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird die Steuer-Vorauszahlung gesenkt.
2. Wer erhält die Pauschale?
Erhalten sollen die Zahlung einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige der Steuerklassen 1 bis 5. Nichterwerbstätigen kommt der Zuschuss also nicht zugute. Darunter fallen auch Rentner.
Dass gerade Rentner leer ausgehen sollen, ist umstritten. Sozialverbände kritisieren, dass Seniorinnen und Senioren mit kleinen Renten aber auf das Geld angewiesen wären. Die Ampel-Parteien führen dagegen die anstehende Rentenerhöhung an. Ebenfalls umstritten ist, ob die 300 Euro ausreichen werden, um die Mehrkosten durch die gestiegenen Preise etwa beim Heizen auszugleichen.
3. Wie erhalte ich die Energiepreispauschale? Muss ich dafür etwas tun?
Das Geld soll bei Arbeitnehmern über die Gehaltsabrechnung automatisch ausgezahlt werden. Es ist also nicht nötig, irgendwelche Anträge auszufüllen und abzuschicken. Das entspricht dem Plan der Ampel-Koalition, die Zahlung "schnell und unbürokratisch" umzusetzen. Und auch Selbstständige kommen in den Genuss der Pauschale. Bei ihnen wird eine der Steuer-Vorauszahlungen um den Betrag gekürzt.
4. Wann wird das Geld ausgezahlt?
Ein konkretes Datum ist noch nicht genannt worden. Immerhin: Im Beschlusspapier des Energiepakets steht, die Entlastung solle schnell gehen. Was das genau heißt, ist schwer zu sagen, da es noch einige ungeklärte Punkte bei der Umsetzung gibt.
5. Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind und Einmalzahlung für Hartz-IV-Empfänger
Familien sollen besonders entlastet werden - deshalb wird das Kindergeld einmalig um 100 Euro pro Kind angehoben. Der Bonus soll im Sommer aufs Konto kommen und automatisch von der Familienkasse ausgezahlt werden, er muss also in der Regel nicht beantragt werden.
Wer Sozialleistungen bezieht, soll zudem zusätzlich zum bereits zuvor beschlossenen 100-Euro-Zuschuss eine weitere Einmalzahlung von 100 Euro bekommen.
6. Sprit soll durch geringere Energiesteuern billiger werden
Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine schnellten hierzulande die Spritpreise nach oben - teilweise um zweistellige Centbeträge pro Tag und Liter. Super E10 erreichte seinen Höhepunkt laut ADAC am 14. März mit 2,203 Euro im bundesweiten Tagesdurchschnitt - das sind gut 45 Cent mehr als am Tag vor Kriegsausbruch. Diesel war am 10. März mit 2,321 Euro pro Liter am teuersten - ein Plus von fast 66 Cent im Vergleich zum Vorkriegsstand.
Für die drei Monate Juni bis August soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit knapp 30 Cent je Liter, für Diesel sind es 14 Cent je Liter.
Die Absenkung ist umstritten, denn inzwischen sind die Spritpreise auch so schon wieder spürbar gesunken. Am Dienstag, 26. April, kostete E10 den ADAC-Zahlen zufolge 1,954 Euro pro Liter, Diesel 2,019 Euro.
7. ÖPNV-Ticket für 9 Euro
Ebenfalls in den Sommermonaten Juni, Juli und August ist ein ÖPNV-Ticket für jeweils 9 Euro pro Monat vorgesehen; die Maßnahme soll bundesweit gelten.
Bundesverkehrsminister
Auch die Länder könnten davon profitieren, "indem sie dauerhaft mehr Nutzer gewinnen", sagte Wissing weiter. Zudem betonte er, dass der Bund "die vollen Kosten" übernehme. Die Länder gingen von 2,5 Milliarden Euro an Mindereinnahmen aus für die drei Monate. Diese Summe werde vollständig vom Bund übernommen. "Und zusätzlich können die Länder noch die neun Euro vereinnahmen", sagte Wissing.
8. Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?
Das ist ein Haken an der Sache: Die Zahlung wird ganz normal besteuert. Wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt dementsprechend weniger raus. Nur Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von circa 10.000 Euro liegt, erhalten den vollen Betrag.
Der Bund der Steuerzahler Deutschland zeigt in einer Modellrechnung, wie viel die Steuer noch auffrisst. So bleiben bei einem ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in der Steuerklasse I mit einem Jahresgehalt von 24.500 Euro noch 234,67 Euro von der Pauschale übrig.
Noch weniger wäre es bei einem Gehalt von 60.000 Euro im Jahr. Dann blieben demselben Arbeitnehmer noch 193,67 Euro von der Pauschale.
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9. Wie stark steigen im Vergleich die Energiekosten?
Dies hängt natürlich stark von individuellen Gewohnheiten ab. Das Portal "verivox.de" hat dazu eine Untersuchung durchgeführt. Demnach lagen die Energiekosten für einen Musterhaushalt mit drei Personen am 24. Februar 2022 bei 5.454 Euro pro Jahr. Am 17. März 2022 waren die Kosten für die gleiche Menge Energie auf 6.946 Euro gestiegen – eine Preissteigerung von 27 Prozent innerhalb von drei Wochen. Das heißt also Mehrkosten von 1.492 Euro pro Jahr. Preistreiber sind vor allem Heizkosten (Öl schlägt gar mit einer Verteuerung von 59 Prozent zu Buche) und Tanken (Benzin plus 21 Prozent, Diesel plus 34 Prozent).
10. Kosten für den Staat
Für das Entlastungspaket muss Finanzminister Christian Lindner (FDP) seinen bereits beim Bundestag eingereichten Haushaltsplänen nachträglich ein Update verpassen. In einem Ergänzungshaushalt plant er mit fast 40 Milliarden Euro zusätzlichen Schulden - darunter summieren sich aber auch etwa Wirtschaftshilfen, die Verlängerung der kostenlosen Coronatests und andere Maßnahmen.
Die Energiepreispauschale allein wird den Staat laut Entwurf etwa 10,4 Milliarden Euro kosten. Zwar summieren sich die Auszahlungen auf 13,8 Milliarden Euro, der Staat nimmt aber auch 3,4 Milliarden mehr Lohn- und Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag ein. Für den Kinderbonus sind in diesem Jahr Kosten von fast 9 Milliarden Euro eingeplant. Auch diese werden in den Folgejahren zu etwas mehr Steuereinnahmen führen.
Durch die vorübergehende Steuersenkung beim Sprit entgehen dem Bund nach Rechnung des Finanzministeriums Steuereinnahmen von rund 3,15 Milliarden Euro.
11. Kritik und Nachbesserungsforderungen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte das Entlastungspaket, forderte zugleich aber Nachbesserungen. "Zweifelsohne unterstützt die Bundesregierung mit dem zweiten Entlastungspaket Bürgerinnen und Bürger bei den Energiepreisen", sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Mit den Rentnerinnen und Rentnern hat sie aber fast ein Viertel der Gesamtbevölkerung vergessen", kritisierte er.
Die Umweltschutzorganisation WWF warf der Bundesregierung vor, der beschlossene "Tankrabatt" zementiere die fossile Abhängigkeit weiter und kurbele den Verbrauch von Öl an. "Stattdessen wären kurzfristig wirksame Maßnahmen wie ein befristetes Tempolimit sinnvoller um den Ölverbrauch zu reduzieren", forderte die Leiterin Klimaschutz- und Energiepolitik beim WWF Deutschland, Viviane Raddatz. (pak/dpa/AFP)
Verwendete Quellen:
- bmwi.de: Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten
- Sozialverband Deutschland: Offener Brief des SoVD zur fehlenden Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern bei der Energiepreispauschale
- Schriftliche Anfrage an den Bund der Steuerzahler Deutschland, Pressestelle
- verivox.de: Strom, Wärme, Sprit: Energiekosten steigen seit Kriegsausbruch um 27 Prozent
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