Weil nicht direkt und persönlich Ware gegen Geld den Besitzer wechselt, sind viele Kunden bei Online-Käufen unsicher: Habe ich überhaupt ein Widerrufsrecht? Und wie gehe ich am besten vor, wenn ich es nutzen möchte? Wir klären auf, was in solchen Fällen zu beachten ist.
Generell gilt auch bei Online-Käufen in Internet-Shops ein 14-tägiges Widerrufsrecht – und zwar europaweit.
Dabei müssen keine Gründe für den Rücktritt vom Kaufvertrag angegeben werden, das bestätigte der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 146/15).
Das Widerrufsrecht gilt ebenfalls für ersteigerte Artikel, etwa bei eBay oder anderen Online-Auktionshäusern.
Was muss man bei den Widerrufsfristen beachten?
Die Frist für den Widerruf beginnt an dem Tag, nachdem der Postbote die Ware übergeben hat, sie also als erhalten gilt.
Vorausgesetzt, die Webseite des Shops klärt vor dem Verkauf oder in einer E-Mail über die Widerrufsfrist auf. Ist dies nicht der Fall, muss der Händler dies nachholen.
Dann startet die Frist erst, wenn dies geschehen ist – und falls nicht, wird die Widerrufsfrist automatisch auf ein Jahr und 14 Tage verlängert.
Handelt es sich aber um Dienstleistungen oder digitale Inhalte, etwa heruntergeladene Programme und Apps, Filme oder Musikdateien wie Mp3 oder FLAC, kann die Widerrufsfrist schon bedeutend früher ablaufen.
Hier gilt, dass die Frist erlischt, wenn der Verkäufer die "Leistung vollständig erbracht hat".
Das bedeutet aber nicht etwa, wenn der Film angeschaut oder das Musikalbum ausführlich Probe gehört wurde, sondern in der Regel schon beim Vorgang des Herunterladens.
In solchen Fällen muss der Verkäufer auf die verkürzte Frist ausdrücklich hinweisen und der Kunde diese akzeptieren. In solchen Fällen gilt also: Das Kleingedruckte besonders gut lesen.
Was passiert nach dem erfolgten Widerruf?
Ist der Widerruf erfolgt – per E-Mail, Brief oder in Form eines Anrufs –, muss der Verkäufer den Erhalt schriftlich bestätigen.
Dann heißt es: Ware einpacken und innerhalb von zwei Wochen wieder zurückschicken, am besten mit Lieferbeleg.
Denn der Verkäufer kann seine Rückzahlung des gezahlten Betrags solange zurückhalten, bis er den Beleg oder die Ware erhält.
Die Rücksendekosten sollten genauso hoch sein wie die der Zusendung, denn die muss der Verkäufer im selben Umfang tragen. Wurde der gekaufte Artikel jedoch von dem Kunden beschädigt oder der Wert germindert, muss der Käufer dafür aufkommen.
Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind:
- personalisierte Artikel (Maßanfertigungen)
- frische Lebensmittel und schnell Verderbliches
- Verträge über die Lieferung von Presseerzeugnissen (im Gegensatz zum Abonnement)
- Waren, deren angebrachte Versiegelung entfernt wurde (CDs, Blu-rays, Videospiele, aber auch aus Hygienegründen versiegelte Waren)
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