Seit diesem Jahr gilt die sogenannte Getrenntsammlungspflicht für alte Kleidung. Demnach müssen unbrauchbare Altkleider verpflichtend in die Altkleidersammlung gebracht werden. Die neue Regel sorgt aber auch für Fragen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir klären auf.
Seit dem 1. Januar dürfen Altkleider nicht mehr im Restmüll entsorgt werden – eigentlich. Laut Informationen der Bundesregierung besagt die EU-weit neue Regel, dass alte Textilien im Altkleidercontainer entsorgt werden müssen, "auch, wenn sie kaputt oder verschlissen sind".
Darunter fallen auch Bettwäsche, Handtücher und andere Textilien, die nun in den Sammelcontainer gehören. Die neue Regel soll helfen, "Müllmengen nach und nach zu reduzieren und Textilien besser zu recyceln".
Neue Regel für Altkleider: Wie entsorge ich kaputte Textilien richtig?
Die neue Bestimmung, die tragbare Kleidung nicht mehr von kaputten Textilien unterscheidet, sorgt aber für Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, wie auch die Hamburger Verbraucherzentrale in einer Mitteilung vom 20. Februar schreibt.
Der Verein für Verbraucherschutz betont, dass "stark verschmutzte oder kaputte Textilien, die als sogenannter Textilmüll nicht verwertet werden können", weiterhin in den Restmüll gehören. Gut erhaltene Kleidungsstücke sollten hingegen zur Wiederverwendung in die Altkleidersammlung oder zu Kleiderkammern gebracht werden.
Die Restmüll-Entsorgung zerschlissener oder dreckiger Kleidung sei trotz der EU-Abfallrahmenrichtlinie derzeit "die praktikabelste Lösung", sagt Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg. Unter anderem fehlen laut dem Experten die notwendigen Sammelsysteme und die Verwertungsverfahren für Textilmüll.
Auch die Deutsche Kleiderstiftung, die als gemeinnützige Organisation Kleider sammelt, sortiert und verteilt, weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass "stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen" sind. Die Deutsche Kleiderstiftung sei eine Hilfsorganisation und betreibe kein Recycling.
Verwendete Quellen
- Verbraucherzentrale Hamburg: Verwirrung um Getrenntsammlungspflicht für Altkleider
- Die Bundesregierung: Was ändert sich im Januar 2025?
- Deutsche Kleiderstiftung: Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in der EU
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