Die Gefahr eines Wohnungsbrandes ist heutzutage bei Weitem nicht mehr so groß wie früher. Trotzdem kann ein kleines Feuer schnell ganze Wohnungen zerstören. Deswegen gibt es Rauchmelder. Doch braucht jede Wohnung eines dieser Geräte? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Viele Menschen haben die kleine runde Dose inzwischen an der Decke hängen: den Rauchmelder. Aber ist das tatsächlich Pflicht? Das kommt drauf an.

Wo müssen Melder hängen?

Seit Anfang 2017 ist es in allen 16 Bundesländern Pflicht, Neubauten und Wohnungen, die umfangreich umgebaut werden, mit Rauchmeldern auszustatten.

In Berlin und Brandenburg müssen Bestandsbauten bis Ende 2020 nachgerüstet werden. Sachsen hat dafür bisher noch keine Regelung. In allen anderen Bundesländern ist dies ebenfalls bereits Pflicht.

In welchen Räumen die kleinen Warngeräte hängen müssen, ist unterschiedlich geregelt. Einheitlich festgelegt ist, dass Rauchmelder in

  • Schlafzimmern
  • Kinderzimmern
  • Fluren und Rettungswegen

hängen müssen. In Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und Sachsen müssen andere Zimmer, also Arbeitsräume oder Hobbyzimmer, ebenfalls mit Meldern ausgestattet sein.

Wer hängt die Rauchmelder auf?

Dafür ist in jedem Bundesland der Eigentümer der Wohnung zuständig. Bei der Wartung ist es von Region zu Region unterschiedlich. Wer ein Haus baut, muss auch dafür sorgen, dass Rauchmelder angebracht werden.

In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, Sachsen und in Schleswig-Holstein regelt die Landesbauordnung, dass der Bewohner für die regelmäßige Überprüfung der Rauchmelder zuständig ist. Allerdings muss das entweder im Mietvertrag oder, bei einer Nachrüstung, in einer Ergänzungsvereinbarung festgehalten worden sein.

Der Vermieter hat die Aufgabe, zu überprüfen, ob der Mieter seiner Pflicht nachkommt. Natürlich kann er aber auch entscheiden, dass er selbst die Wartung übernimmt oder diese Aufgabe an Dritte delegiert.

Wird kontrolliert, ob Wohnungen nachgerüstet werden?

Niemand kontrolliert, ob die Räume tatsächlich mit Meldern nachgerüstet worden sind. Für Vermieter ist es jedoch trotzdem ratsam, vorhandene Wohnungen auszustatten.

Was passiert, wenn kein Rauchmelder vorhanden ist?

Solange es nicht brennt, passiert nichts. Sollte es tatsächlich zu einem Brand kommen, fragt die Staatsanwaltschaft bei einem Personenschaden ganz sicher nach, ob Warnmelder vorhanden und ordentlich gewartet waren.

Kommt es jedoch zu einem Brand und damit zu einem Schadensfall, kann die Versicherung versuchen, die Leistungen zu kürzen.

Wo im Zimmer muss der Melder hängen?

Rauchmelder müssen so installiert sein, dass diese Brandrauch frühzeitig feststellen können. Dafür sollte das einzelne Gerät zentral im Raum an die Decke gehängt werden, mindestens aber 50 Zentimeter von der nächsten Wand entfernt.

Ist der Raum höher als sechs Meter, müssen Rauchmelder in verschiedenen Ebenen angebracht werden - in Privathäusern und -wohnungen ist das aber selten der Fall.

Die Geräte sollten auch mindestens einen halben Meter Abstand zu Deckenlampen und anderen Einrichtungsgegenständen haben, damit auftretender Rauch ungehindert in den Melder gelangen kann.

Wer einen Raum hat, der durch Trennwände oder andere Baumaßnahmen in mehrere Abschnitte unterteilt ist, muss in jedem Abschnitt einen Warnmelder anbringen.

Welche Rauchmelder sind für den Hausgebrauch geeignet?

Wer sich einen Rauchmelder kaufen möchte, sollte auf das CE-Zeichen achten - das bedeutet, dass das Produkt laut europäischen Normen verkauft werden darf. Außerdem sollte die Angabe "EN 14604" darauf zu lesen sein.

Weiterhin sollte das Kürzel "VdS" abgebildet sein. Das bedeutet, dass es von dem Unternehmen "VdS Schadenverhütung" befürwortet wird. Der Schriftzug "Kriwan" weist auf eine Prüfung durch das unabhängige Testzentrum Kriwan hin. (mh/ff)

Grundsätzlich sollten Rauchmelder Folgendes leisten:

  • Knopf für den Funktionstest besitzen
  • Alarmton von mindesten 85 dB Lautstärke von sich geben
  • Rauchmesskammer, die Rauch von allen Seiten eindringen lässt, aufweisen
  • Warnsignal bei Batterieschwäche von sich geben

Verwendete Quellen:

  • Homepage von "Rauchmelder retten Leben"
  • dpa
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