• Wenn sich Schimmel in der Wohnung bildet, ist der Ärger bei Mietern und Vermietern groß.
  • In vielen Fällen wird schnell das falsche Lüften und Heizen der Wohnung als Ursache für die Schimmelbildung genannt.
  • Erfahren Sie hier, was Sie als Mieter beachten müssen.

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Baumängel, Wasserschäden, unzureichende Dämmung und Wärmebrücken können neben falschem Lüften und Heizen die Ursachen von Schimmel sein. Häufig kann nur ein Gutachter die Frage beantworten: was löst Schimmel in der Wohnung aus?

Ursachen von Schimmel in der Wohnung

Schimmelpilze sind Mikroorganismen mit einer wichtigen Aufgabe: Sie sind maßgeblich an der Zersetzung von organischer Materie beteiligt, helfen bei der Humusbildung und haben ihren festen Platz im biologischen Kreislauf. Unter den über 100.000 Schimmelpilzarten gibt es viele nützliche.

Im ersten Schritt muss die Luftfeuchtigkeit an den Wänden gemessen werden. Schimmelpilze wachsen bei etwa 80 bis 85 Prozent relativer Luftfeuchte. Meist reicht dann der Hausstaub als Grundlage für die Bildung von Schimmel aus, aber bestimmte Materialien an den Wänden können das Wachstum weiter begünstigen. Dazu zählen Raufasertapete, Holz und Gips.

Erhöhte Luftfeuchtigkeit an den Wänden kann von einem Wasserleck, einer undichten Stelle in einer Abdeckung, an einem Anschluss oder von porösen Heizungs- oder Wasserrohren stammen. Feuchtigkeitsschäden können ebenfalls durch aufsteigendes Grundwasser entstehen, wenn Abflüsse verstopft oder Fallrohre nicht fachmännisch angebracht sind.

Auch eine unzureichende Wärmedämmung oder -brücken zählen zu den Hauptursachen für Schimmelbildung. Dann trifft feuchte Luft auf kalte Wände und Kondenswasser sammelt sich auf den Oberflächen. Über einen längeren Zeitraum kann dieses Klima die Schimmelbildung begünstigen.

Typische Wärmebrücken finden sich an Raumecken in Verbindung mit Außenwänden, in Räumen die außen mit Balkonen in Kontakt stehen, an Dachgeschossdecken, an Heizkörpernischen sowie an Türen zu nicht beheizten Räumen.

Wie gefährlich ist Schimmel in der Wohnung?

Nicht jeder Schimmelpilz ist gefährlich für die Gesundheit. Doch Bewohner von Wohnungen mit Schimmel können dies meist nicht mit dem bloßen Auge erkennen. Das Umweltbundesamt rät deshalb, bei Schimmelbefall ab einer Größe von mehr als einem halben Quadratmeter, einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Wenn so viel Schimmel in der Wohnung gefunden wird, ist die Gefahr, gesundheitlichen Schaden zu erleiden, vor allem für Schwangere, Babys, kleine Kinder und immunschwache Menschen zu groß. Als gesundheitliche Folge können Lungenprobleme entstehen.

Erste Symptome können Müdigkeit oder Atemnot sein. Die Giftstoffe einiger Schimmelpilzarten stehen jedoch unter dem Verdacht, Krebs oder schwere Organschäden zu verursachen. Deshalb ist es immer ratsam, bei großflächigem Schimmelbefall in der Wohnung einen Experten zu beauftragen.

Schimmel entfernen: Kann Krankheiten verursachen

Schimmel ist mit bloßem Auge leicht zu erkennen, wenn er als schwarze, grüne oder bräunlich verfärbte Flecken an Wänden und Möbeln auftritt. Schimmel wächst aber auch im Verborgenen, zum Beispiel in Hohlräumen von Fußböden oder Leichtbauwänden, und deutet sich dann allenfalls durch einen muffigen Geruch an.

Eine hohe Konzentration an Schimmelsporen in der Luft kann vor allem für empfindliche Mensche gesundheitliche Folgen wie Allergien oder Erkrankungen der Atemwege haben. Auch Infektionen werden von den schädlichen Pilzen verursacht.

Darum ist es wichtig, Schimmel schnell und dauerhaft zu entfernen oder es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, dass Schimmel auftritt.

Muss ein Fachmann kommen oder kann man den Schimmel selbst entfernen?

Ein kleiner Befall ist Köhler zufolge deutlich unter einem halben Quadratmeter groß. Ist die Stelle größer, sollte jemand vom Fach ran. Das könne eine spezielle Firma zur Schimmelsanierung sein, aber auch ein Maler.

Zur Reinigung von glatten Oberflächen eignet sich schon ein einfacher Putzlappen, der Belag wird einfach weggewischt. Aber in manchen Fällen muss auch die Tapete, wenn nicht sogar der Putz darunter abgeschlagen werden. Möbelstücke, auf die der Schimmel schon übergegriffen hat, sollte man entsorgen.

Am besten schützt man sich mit Putzhandschuhen sowie Mundschutz und benutzt desinfizierenden Alkohol, um den Schimmel zu entfernen. Hochprozentiger Alkohol ist dabei effizienter als die handelsüblichen Produkte.

Schimmel vermeiden: Heizen - Lüften - Trocken halten

Um Schimmelbefall zu vermeiden, muss ein aktiver Luftaustausch herbeigeführt werden. Perfekt schließende Fenster und gut isolierte Wände dichten heutzutage allerdings so ab, dass kein Luftaustausch stattfinden kann und sich die Luftfeuchtigkeit durch Duschen, Kochen, Waschen oder Atemluft in der Wohnung sammelt.

Daher lautet die wichtigste Regel zur Vorbeugung von Schimmel: Raus mit der feuchten Luft, am besten durch regelmäßiges Stoßlüften.

Mindestens einmal am Tag, besser jedoch mehrmals, sollten die Fenster weit geöffnet und die Wohnung für fünf bis zehn Minuten durchgelüftet werden. Sind die Fenster dauerhaft gekippt, geht der Luftaustausch nur sehr langsam vonstatten. Außerdem kühlen die Wände dann schnell aus, was Schimmel wiederum begünstigen kann.

Ebenfalls wichtig ist, ausreichend zu heizen, damit die Wände nicht zu sehr abkühlen. Auch Zimmer, in denen man sich nicht regelmäßig oder nur nachts aufhält - Schlafzimmer, Gästezimmer oder Abstellkammer -, sollten im Herbst und Winter geheizt werden.

Außenwände sollten warm und trocken gehalten werden, indem diese nicht durch Möbel oder andere Gegenstände von der Raumluft ­Zirkulation abgeschnitten werden. Dementsprechend sollte ein Abstand zwischen den Rückseiten von Mö­beln und der Außenwand sein.

Bei sehr hoher Luftfeuchtigkeit können auch Luftentfeuchter helfen. Falls dennoch Schimmel in der Wohnung entsteht, obwohl Bewohner richtig lüften, muss ein Experte befragt werden, um einen möglichen Baumangel zu erfassen. In manchen Fällen wird die Wohnung dann für einen gewissen Zeitraum unbewohnbar und muss renoviert werden.

Beschlagene Fenster deuten Missstand an

Feuchtigkeit lagert sich zuerst an den kältesten Stellen in der Wohnung ab, wie etwa an Fenstern. Beschlagene Fenster sind daher ein Hinweis darauf, dass nicht ausreichend gelüftet oder zu stark geheizt ist.

Wie hoch die Luftfeuchtigkeit sein darf und welche Raumtemperatur empfehlenswert ist, hängt wesentlich von der Außentemperatur und dem Dämmstandard des Hauses ab. Je besser die Dämmung, umso geringer ist das Schimmelrisiko, da die Wände weniger stark auskühlen.

"In einem Altbau sollten 50 bis 55 Prozent relative Feuchte nicht überschritten werden", rät die Verbraucherzentrale Bayern. Ein Hygrometer, das die Raumluftfeuchte misst, gibt Auskunft.

Unvermeidbare Nässe, die sich beim Baden oder Duschen an Wänden und Duschkabine niedergeschlagen hat, sollte weggewischt werden. Am besten auch Küchen- und Badezimmertür geschlossen halten, damit sich die Feuchtigkeit gar nicht erst in der Wohnung ausbreiten kann. Wäsche sollte wenn möglich draußen trocknen oder in den Trockner gegeben werden, um die Luftfeuchtigkeit niedrig zu halten.

Schimmelbefall? Nur der Fachmann kann helfen

Ist eine Wohnung erst mal von Schimmelpilzen befallen, ist es nur schwer und meist unter hohem Kostenaufwand möglich, ihn wieder loszuwerden. Im schlimmsten Fall wird die Wohnung wegen der Gesundheitsgefährdung durch den Schimmel unbewohnbar.

Der VPB (Verband privater Bauherren) warnt allerdings davor, gleich bei ersten Anzeichen von Schimmel unkontrolliert verschiedene Produkte zur Schimmelentfernung einzusetzen, denn viele dieser Mittel können ihrerseits wieder gesundheitliche Beschwerden hervorrufen.

Bei der Sanierung befallener Räume brauchen die Hausbewohner grundsätzlich qualifizierte Hilfe. Der Verbraucherschutz empfiehlt, den Schaden professionell beseitigen und vor allem die Ursache klären zu lassen, sonst kommt der Schimmel in den meisten Fällen schnell wieder.

Nur Experten können außerdem sicherstellen, dass auch die gesundheitsschädlichen Stoffwechselprodukte des Schimmelpilzes vollständig entfernt werden.

Rechte als Mieter bei Schimmel in der Wohnung

Falls sich Schimmel in einer Mietwohnung zeigt, muss der Mieter dies als Mangel anzeigen und seinem Vermieter mitteilen. Hilfreich ist immer die Dokumentation der Schimmelbildung mit Fotos. Nach einer angesetzten Frist muss der Eigentümer mit fachgerechten Maßnahmen den Schimmel bekämpft oder beseitigt haben. Es ist das Recht des Mieters auf eine nachhaltige Schimmelbeseitigung.

Falls der Schimmel wegen eines falschen Lüftungsverhaltens entstanden ist, liegt es im beim Vermieter, dies zu beweisen. Dafür muss er aufzeigen, dass sich der Schimmel nicht ursächlich von einem Baumangel entwickelt hat. Falls diese Anforderungen vom Vermieter nicht geleistet werden, sollten sich Betroffene Rechtsrat einholen.

Eine Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung ist jedoch heikel, da dadurch entstehende Zahlungs­rück­stände (ab über einer Monats­miete) den Vermieter zur fristlosen Kündigung der Wohnung berechtigen können. Besser ist es, die Mietzahlungen unter Vorbehalt zu leisten und nach der Schimmelbeseitigung die ausstehenden Mietkosten unverzüglich an den Vermieter zu zahlen.

Doch wer bezahlt den Schaden, wenn Möbel oder Ähnliches gelitten haben? Grundsätzlich muss der Vermieter dafür aufkommen, wenn der Schaden aufgrund eines baulichen Mangels entstanden ist. Vorab muss jedoch der Mieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen.

Rechte des Vermieters bei Schimmel in der Wohnung

Oft kommt es zu Streitigkeiten, wenn der Mieter bei Schimmel in der Wohnung die Miete mindern möchte oder fristlos kündigt. Doch nicht immer liegt die Mietpartei damit im Recht. Grundsätzlich ist es die Pflicht des Vermieters, die Auslöser für Schimmel in der Wohnung zu klären. Dabei kann nur ein vom Gericht bestellter Sachverständiger die Ursachen finden.

Falls nach einem Experten-Gutachten, der Grund für die Schimmelbildung im Fehlverhalten des Mieters liegt, hat der Vermieter Rechte. In diesem Fall darf keine Mietminderung oder fristlose Kündigung erfolgen, sondern der Vermieter kann mit einer festgesetzten Frist die Beseitigung des Schimmels von seinem Mieter fordern.

Verwendete Quellen:

  • Umweltbundesamt: "Häufige Fragen bei Schimmelbefall"
  • Stiftung Warentest: "Schimmel in der Wohnung: Diese Rechte haben Mieter"
  • Expertenwissen: "Das sind die Ursachen von Schimmel im Haus"
  • Ratgeber der Verbraucherzentrale "Feuchtigkeit und Schimmelbildung - Erkennen, beseitigen, vorbeugen"
  • Broschüre der Verbraucherzentrale Pfalz: "Damit Die Pilze im Wald bleiben - So bieten Sie Schimmel keinen Lebensraum"
  • dpa
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