Wer im Kern einer bestimmten deutschen Stadt wohnt, muss sich an einige Vorgaben halten. Sogar beim Kauf von Sonnenschirmen gibt es Dinge zu beachten.

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In der nordhessischen Fachwerkstadt Bad Sooden-Allendorf wird das historische Erbe offenbar besonders ernst genommen. Die Stadt erließ eine detaillierte Altstadtsatzung, die bis ins kleinste Detail vorschreibt, wie Gebäude und sogar Sonnenschirme in den historischen Stadtkernen von Allendorf und Bad Sooden gestaltet sein müssen.

Strenge Farbvorgaben für Sonnenschutz

Wer dort einen Sonnenschirm aufstellen möchte, muss auf einige Vorgaben achten. So heißt es in Paragraph 10 Absatz 2 der Altstadtsatzung, dass beim Anbringen und Aufstellen der Schirme darauf zu achten ist, "dass sie das Orts- und Straßenbild nicht beeinträchtigen".

Noch konkreter wird es in Absatz 6 des Paragraphen. Demnach darf der Sonnenschirm nur in Beige, Pastelltönen oder Sand gehalten sein. Grelle Farben wie Rot, Blau oder Grün sind also tabu und auch Werbung auf den Schirmen ist untersagt. Zusätzlich darf ein einzelner Sonnenschirm eine Größe von 25 Quadratmetern nicht überschreiten. Eine Ordnungswidrigkeit wollen Anwohner beim Blick auf das Bußgeld wohl tunlichst vermeiden. Bis zu 15.000 Euro können laut Paragraph 17 Absatz 2 der Satzung fällig werden. Ob diese Strafe jedoch je verhängt wurde, ist nicht bekannt.

Das steckt hinter der Altstadtsatzung

Bad Sooden-Allendorf ist wie bereits erwähnt für seine gut erhaltenen Fachwerkhäuser bekannt - und die sollen auf gar keinen Fall verdeckt werden. Farbvorgaben gelten deshalb auch für Markisen, die laut Paragraph 10 Absatz 5 "ausschließlich als Sonnenschutz für die Schaufensterauslagen" angebracht werden dürfen. Sie müssen ebenfalls "beige-, pastell- oder sandfarbig" sein. Auf ihnen darf wie bei Sonnenschirmen keine Werbung abgebildet sein, daneben ist auch eine maximale Ausladung festgelegt.

Mit der Satzung verfolgt die Stadt ein klares Ziel, das sie in der Präambel festhält. Die Altstadtsatzung solle dafür sorgen, "die hohe Gestaltqualität der historischen Altstadtkerne von Allendorf und Bad Sooden zu erhalten, zu sichern und zukünftig durch gestalterisch anspruchsvolle Architektur zu ergänzen". Die die Satzung betreffenden Flächen sollen sich auf ansprechende Weise "in das Stadtbild einfügen und dieses bereichern", heißt es.

Verwendete Quellen

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