Fitness-Studios bleiben während der Coronakrise geschlossen. Viele verlegen ihr Training deshalb in die eigenen vier Wände. Dadurch steigt auch die Lärmbelastung für Nachbarn. So können Sie das Problem lösen.
Um auch zu Hause Sport machen zu können, nutzen viele Fitness-Begeisterte Trainingsvideos aus dem Netz. Für viele Mehrfamilienhäuser bedeutet dieser Umstand eine hohe Lärmbelastung. Was tun?
Fitness-Fans sollten sich an Ruhezeiten halten
Grundsätzlich gilt: Es gibt Ruhezeiten, an die sich alle halten sollten. In den einzelnen Ländern und Gemeinden können sich diese zwar unterscheiden. Im Allgemeinen kann man aber sagen: Von 22 Uhr bis 7 Uhr herrscht Nachtruhe.
Zusätzlich gibt es eine Mittagspause von 13 Uhr bis 15 Uhr. An Samstagen gilt neben der Mittagspause eine Ruhezeit von 19 Uhr bis 8 Uhr. Sonn- und Feiertage gelten vielerorts als generelle Ruhetage.
"Allerdings sind durch die Ausgangsbeschränkungen jetzt alle mehr zu Hause", sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Das bedeutet, dass dadurch auch die Lärmbelastung in Mehrfamilienhäusern insgesamt größer werden kann. Wer seinen Drang nach Sport ausleben möchte, sollte sich grundsätzlich an die Zeiten halten. "Alle Seiten müssen jetzt toleranter sein."
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Lärmbelastung: Was ist erlaubt?
Eine Stunde Sport in einer Mietwohnung sollte in der derzeitigen Situation aber in Ordnung sein. "Am besten ist es, Sie sprechen sich mit ihrem Nachbarn ab", rät Hartmann. Möglich wäre es zum Beispiel sich auf feste Zeiten zu einigen, an denen das Fitnessprogramm absolviert werden kann.
Allerdings kommt es auch darauf an, was für ein Sport ausgeübt wird. Yoga etwa ist nicht so lärmintensiv wie ein Workout, bei dem viel gesprungen oder auf der Stelle gelaufen wird. Seilspringen ist beispielsweise für die Nachbarn lauter als Hanteltraining. "Man sollte es nicht übertreiben."
Welche Regelungen gelten für lärmende Kinder?
Auch Kinder sind jetzt mehr in der Wohnung als üblich - schließlich sind Kitas und Schulen ebenfalls geschlossen, Spielplätze gesperrt. Ihren Bewegungsdrang können vor allem kleine Kinder kaum kontrollieren.
Das Problem für lärmgeplagte Nachbarn: Kinderlärm gilt im Mietrecht als privilegiert. Das heißt: Kinder dürfen laut sein. Allerdings gibt es auch hier durchaus Grenzen: "Ballspielen in der Wohnung geht nicht", sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Beim Lärm spiele es immer auch eine Rolle, wie hellhörig das Haus insgesamt ist. "Je neuer das Gebäude, desto besser ist meist der Lärmschutz", sagt Happ. "Im Altbau sollte man vielleicht nicht so viel hüpfen." Im Zweifel müsse man sein Fitnessprogramm den derzeitigen Umständen anpassen. Und nicht zu vergessen: "Man darf ja auch noch rausgehen, um Sport zu machen." (dpa/tmn/tae)
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