Videoüberwachung gibt nicht nur ein Gefühl von Sicherheit, sondern verschreckt auch Einbrecher und Diebe. Wer auf dem eigenen Gelände filmen möchte, muss folgende Regeln beachten.

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Wer einen Einbruch in den eigenen vier Wänden erlebt hat, möchte anschließend für mehr Sicherheit im Eigenheim sorgen. Überwachungskameras können die Diebe abschrecken. Wer auf dem eigenen Grundstück filmt, muss allerdings auf folgende Regeln achten.

Die Stiftung Warentest rät: Wer auf eine schwenkbare Kamera verzichtet oder deren Schwenk-Funktion nicht nutzt, erweckt gar nicht erst den Eindruck, dass das Gerät auch das Grundstück nebenan einsehen könnte.

Regeln gelten auch für Attrappen

Auch öffentliche Wege oder Bereiche gehören in der Regel nicht ins Visier, denn davon wären Passanten in ihren Rechten betroffen. Besucher sollten auf die Überwachung des Grundstücks hingewiesen werden, etwa mit einem Schild.

Selbst wer zur Abschreckung nur eine Kamera-Attrappe anbringt, muss sich an die Regeln halten. Denn einige Gerichte sind den Angaben der Stiftung Warentest zufolge der Ansicht, auch diese können den Eindruck einer Überwachung hervorrufen. Dadurch werde ein unzulässiger Überwachungsdruck erzeugt - das heißt, der Betroffene kann nicht ausschließen, dass er überwacht wird und sich dadurch in seiner Freiheit und Unbeschwertheit beeinträchtigt fühlen.

Erlaubnis für Videoüberwachung einholen

Strenge Regeln gelten auch innerhalb des Hauses. So sind Aufnahmen etwa vom Babysitter oder der Putzfrau nur zulässig, wenn diese der Überwachung ausdrücklich zustimmen. Heimlich zu filmen ist nur dann erlaubt, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Diebstahl vorliegen.

Und selbst dann kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an: Verschwundene Lebensmittel aus dem Kühlschrank etwa rechtfertigen keine Videoüberwachung. (dpa/tmn/eee)

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