Cortaderia jubata
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Für die einzelnen Länder der Europäischen Union gibt es nationale Listen mit invasiven Pflanzenarten, die die biologische Vielfalt gefährden könnten. Zusätzlich sind über 40 Pflanzen unionsweit verboten, weil sie "die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen gefährden oder nachteilig beeinflussen."
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Diese invasiven Arten sollte man daher nicht in seinem Garten haben. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz rät zudem, "Kleidung, das Gepäck sowie die Ausrüstungsgegenstände vom Tauchen, Klettern oder Angeln (zu) reinigen", um das Einschleppen dieser Arten zu verhindern. Sonst wird es teuer: Laut dem Bundesnaturschutzgesetz können Geldbußen bis zu 50.000 Euro drohen.
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Götterbaum
Insgesamt stehen 40 Pflanzen auf der Liste der EU, die zum Schutz der Ökosysteme der Länder nicht angebaut werden dürfen. 22 davon wurden bereits wild wachsend in Deutschland nachgewiesen - darunter etwa der Götterbaum oder auch Baum des Himmels genannt. Er stammt ursprünglich aus Asien, hat sich aber teilweise hierzulande schon etabliert.
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Gemeine Seidenpflanze
Genauso die Gemeine Seidenpflanze (Asclepias syriaca) aus Nordamerika, die wohl kaum mehr ausgerottet werden kann. Das wäre zu aufwendig und kostenintensiv. Dennoch soll zumindest die weitere Verbreitung eingedämmt werden.
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Karolina-Haarnixe
Zu weiteren invasiven Pflanzen, die in Deutschland wild wachsen und Teil der Verordnung sind, zählen die amerikanische Cabomba Caroliniana/Karolina-Haarnixe (Bild), der rundblättrige Baumwürger (Celastrus orbiculatus), die Wasserhyazinthe (Eichhornia crassipes), die schmalblättrige Wasserpest (Elodea nuttallii), Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) und Sosnowskyi Bärenklau (Heracleum sosnowskyi).
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Drüsiges Springkraut
Dass Sie diese invasiven Arten in Baumärkten, bei Floristen oder in Gartenfachgeschäften finden, wird kaum vorkommen. Wenn Sie aber im Internet Samen bestellen, sollten Sie vorsichtig sein und prüfen, welche Pflanzen von der EU verboten sind. Dazu gehört etwa auch der Japanische Hopfen, Großer Wassernabel (Hydrocotyle ranunculoides) und Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera, Bild).
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Großblütiges Heusenkraut
Haben Sie Pflanzen von der Liste - wie etwa auch das Großblütige Heusenkraut (Bild), das Brasilianische Tausendblatt oder die Gelbe Scheincalla - in Ihrem Garten, ist es zwar unwahrscheinlich, dass Sie zur Kasse gebeten werden. Wenn es jemandem auffällt, müssen Sie die Pflanzen jedoch entfernen und bekommen die Kosten dafür nicht erstattet.
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Weidenblatt-Akazie
Neben den invasiven Pflanzen, die sich bereits in Deutschland niedergelassen haben, gibt es 19 invasive Arten, die hier noch nicht wild wachsen. Dazu zählt etwa die Weidenblatt-Akazie (Acacia saligna) aus Australien. In Südafrika hat sie sich stark verbreitet und richtet dort großen Schaden an: Sie bildet nämlich dichte Bestände, die heimische Arten vertreiben.
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Alligatorkraut
Ähnliche Probleme würde auch die Ausbreitung des südamerikanischen Alligatorkrauts (Alternanthera philoxeroides, Bild), der Blaustängelige Besensegge (Andropogon virginicus) aus Amerika und des Kreuzstrauchs (Baccharis halimifolia) aus Nordamerika verursachen. Zu den invasiven Pflanzen vom selben Kontinent zählt zudem der Ballonwein (Cardiospermum grandiflorum).
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Cortaderia jubata
Dass nicht jede Unterart einer Pflanze als invasiv gilt, zeigt das Beispiel des Cortaderia jubata. Es gehört zu den hierzulande beliebten Pampasgräsern und ist in den Anden Südamerikas heimisch. Während Cortaderia jubata auf der EU-Liste steht, weil es zu stark wuchert und deshalb auch in Hawaii oder Australien verboten ist, sind andere Pampasgräser in heimischen Gärten willkommen.
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Afrikanisches Steppengras
Auch das afrikanische Steppengras (Ehrharta calycina, Bild) ist eine invasive Art. Es breitet sich gerade auf sandigem Boden schnell aus und verändert dort die Vegetationsstrukturen. So wird aus Buschland grasiges Gebiet. Gefahren birgt auch ein mögliches Wachsen des chilenischen Riesenrhabarbers (Gunnera tinctoria). Er verdrängt die natürliche Vegetation und gilt daher als Bedrohung der Biodiversität.
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Nadelblättriges Nadelkissen
Ebenfalls auf der Liste ist das nadelblättrige Nadelkissen (Hakea sericea, Bild) aus Australien zu finden. Bereits seit 1940 wird es in Europa als besonders invasiv gehandelt. Der große Busch dringt mit seinen nadelartigen, spitzen Blättern in die heimische Vegetation ein und stellt eine Bedrohung für manche Arten dar.
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Persischer Bärenklau
Anders als sein Verwandter, der Riesenbärenklau, ist Heracleum persicum oder Persischer Bärenklau noch nicht in Deutschland zu finden. Geht es nach der EU soll das auch so bleiben. Schließlich besteht das Risiko, dass die dominierende Art heimische Pflanzen verdrängt.
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Chinesischer Buschklee
Lespedeza cuneata oder Chinesischer Buschklee, der aus Asien und Australien stammt, darf laut EU-Verordnung ebenfalls nicht in heimischen Gärten gepflanzt werden. Doch es gibt 40 bis 60 Buschklee-Unterarten, die anders als die chinesische Variante nicht auf der Liste der invasiven Pflanzen stehen.
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Japanischer Kletterfarn
Außerhalb seines heimischen Verbreitungsgebiets in Asien gilt Japanischer Kletterfarn (Lygodium japonicum) als invasive Art. Auch wenn der sommergrüne Farn schön aussieht, gehört er auf keinen Fall in den heimischen Garten. Er überwächst einheimische Arten, verändert das Brandverhalten und stellt eine wirtschaftliche Bedrohung für die Holzindustrie dar.
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Japanisches Stelzengras
Ebenfalls aus Asien stammt eine weitere Pflanze, die von der EU verboten wurde: das als Japanische Stelzengras bekannte Microstegium vimineum. Sein schnelles, dichtes Wachstum verändert das Gleichgewicht des betreffenden Ökosystems. Das Japanische Stelzengras ist besonders problematisch, weil seine kleinen Samen etwa an Schuhen kleben bleiben und leicht eingeschleppt werden können.
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Mesquitebaum
In Ostafrika überwuchert der südamerikanische Mesquitebaum (Prosopis juliflora) bereits Gras- und Ackerland, sorgt für Ernteausfälle, bedroht die Biodiversität und richtet Schaden in der Viehzucht an. Damit das in Europa nicht passiert, wurde er von der EU auf die Verbotsliste gesetzt.
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Kudzu
Der aus Asien stammende Kudzu (Pueraria montana var. lobata) zeichnet sich durch extrem schnelles Wachstum aus. Dieses kann zwar durch Schneiden unterhalb des Wurzelhalses und mit regelmäßigen Kontrollen in Schach gehalten werden. Gefährlich macht es die japanische Bohnenpflanze dennoch - vor allem außerhalb ihres Herkunftsortes. Denn hierzulande hat sie noch weniger Fressfeinde als in ihrer Heimat.
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Chinesischer Talgbaum
Die zwei weiteren Pflanzen, die in heimischen Gärten nichts zu suchen haben, sind der Chinesische Talgbaum (Triadica sebifera, Bild) und das afrikanische Lampenputzergras (Pennisetum setaceum). Gerade der Talgbaum könnte die Artenzusammensetzung und somit Nährstoffkreisläufe in der Natur verändern. Gelangt das Laub in offene Wasserkörper, kann es toxisch auf Amphibien wirken, so die Befürchtung.
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Okamuras Braunalge
Nicht nur Zierpflanzen befinden sich auf der unionsweiten Verbotsliste. Schon 2019 hat die invasive Alge Rugulopteryx okamurae aus dem Nordwestpazifik bei Gibraltar zu Naturkatastrophen an den Stränden geführt. Das möchte die EU verhindern: Die Okamuras Braunalge gilt als invasive Spezies und ist verboten.