Ende des Jahres soll die dritte Staffel der Survival Show "7 vs. Wild" auf "Amazon Freevee" und später dann auf YouTube starten. Überraschenderweise ist Tierfilmer Andreas Kieling nicht wie geplant und bereits gemeldet dabei. Was ist geschehen?
Mit großer Spannung erwarten die Fans die Ausstrahlung der dritten Staffel der sehr erfolgreichen YouTube-Survival-Show "7 vs. Wild" auf "Amazon Freevee". Die ersten beiden Staffeln erreichten im November 2021 und 2022 insgesamt über 200 Millionen Aufrufe auf YouTube. Ein genaues Startdatum für die Ausstrahlung für die dritte Staffel ist noch nicht veröffentlicht. Sie ist aber auf alle Fälle für Ende 2023 geplant.
In dieser dritten Staffel werden sieben, nur mit den notwendigsten Dingen zum Überleben ausgerüstete Zwei-Teams in der Wildnis British Columbias (Kanada) ausgesetzt. Auf sich alleine gestellt und völlig isoliert, müssen die Teams 14 Tage in der wilden Natur überleben. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Bau von Unterkünften, der Essenssuche und der entsprechenden Zubereitung.
Eines der Teams sollte Deutschlands bekanntester Tierfilmer
Andreas Kieling fliegt vor Beginn aus "7 vs. Wild"
Er wurde bereits vor Drehbeginn aus der Survival-Show geworfen. Seinen Part übernimmt nun "Free-Runner" und "Extrem-Brücken-Springer" Jan (Schlappen) Lange, der bereits als Reservist vor Ort gewesen ist. Doch was hat die Produktionsfirma dazu veranlasst, einen solch drastischen und auf den ersten Blick unpopulären Schritt zu gehen?
Andreas Kieling wegen "Vorfall" aus der Show geworfen
Die Produzenten der Survival-Show berichteten in ihrer Instagram-Story, dass Andreas Kieling wegen eines "Vorfalls" in der Vorbereitungsphase der Show ausgeschlossen worden sei. Wörtlich schrieben sie: "Es handelt sich um eine ‚Grenzüberschreitung‘, die wir nicht tolerieren konnten und wollten." Diese "Grenzüberschreitung" sollen mehr als zehn Personen aus dem Kreis der Teilnehmer, der Filmcrew sowie der Produktionsfirma beobachtet haben.
Dieser Vorfall soll sich mit der Reise-Influencerin
"Unangenehme Grenzüberschreitung" gegenüber Ann-Kathrin Bendixen
Um was genau es sich bei dem Vorfall handelte, wurde zunächst von keiner Seite aus genannt. Das führte natürlich zu vielen Spekulationen, bis hin zu Anfeindungen gegen die Macher der Sendung und auch gegen Ann-Kathrin Bendixen auf deren Instagram-Kanälen.
Jetzt spricht der Macher der Show nun doch
Fritz Meinecke, der Macher der Survival-Show "7 vs. Wild", berichtet nun doch, was genau vorgefallen ist. Denn er selbst habe direkt daneben gestanden. Auf einem Parkplatz habe Andreas Kieling begonnen, mit Ann-Kathrin Bendixen zu tanzen. Zuvor soll er bereits versucht haben, mit der Teilnehmerin und Wildtierfotografin Hannah Assil zu tanzen. Diese habe es jedoch mehrfach abgelehnt. Doch Kießling habe sie weiterhin bedrängt und zum Tanz aufgefordert, sogar nach ihr gegriffen, so Meinecke. Er selbst habe dann versucht, die Situation aufzulösen, indem er Bendixen dazu rief, in der Hoffnung, sie würde sich mit Assil zusammen von Kieling entfernen.
Dann habe sich Bendixen aber zu einem Tanz mit Kieling überreden lassen. Meinecke erzählte, dass beide miteinander wie auf einer Hochzeit getanzt hätten. Ein Händepaar ist vorne ineinander verschränkt, die Hand der Frau liegt locker an der Schulter des Mannes, die Hand des Mannes ruht am unteren Rücken der Frau.
Doch dann sei es zu der besagten Grenzüberschreitung gekommen. Meinecke wörtlich: "Er drückte Affe (Ann-Kathrin Bendixen) an sich ran und ungelogen: Innerhalb von Millisekunden wanderte die Hand komplett an den Ar …". Weiter betonte Meinecke: "Ganz wichtig: Wir reden nicht davon, dass die Hand so ein bisschen leicht heruntergerutscht ist. Sondern da wurde richtig zugelangt, gepackt, gedrückt. Da wurde auch ein bisschen die Hüfte gekreist, wo Du schon sagst: Gar nicht geil, fahr Dich mal runter."
Alle Umstehenden hätten sich dann in einem "absoluten Schock-Zustand" befunden. Ann-Kathrin Bendixen löste sich daraufhin von Andreas Kieling und ging weg. Meinecke zufolge habe sich Kieling auch nach dieser konkreten Tanz-Situation weiterhin sehr egoistisch verhalten und so, als habe er nicht verstanden, wie übergriffig sein Verhalten gewesen sei.
Andreas Kieling möchte dazu nichts sagen
Der Tierfilmer äußert sich auf seinen Social Media Kanälen nicht zu dem Vorfall. Auf Anfrage von "Focus-Online" antwortete er gegenüber dem Online-Magazin: "Ich möchte dazu nichts sagen. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Ich glaube, ich will auch zu einem späteren Zeitpunkt dazu nichts sagen."
Dirk Giesen, der Anwalt von Kieling, erklärte, dass der Tierfilmer von den Vorwürfen überrascht worden sei und die Sache selbst nicht so dramatisch sehe. Gegenüber "Bild" erklärte er: "Mein Mandat hat während eines Busstopps auf dem Weg zu den Dreharbeiten im Gastrobereich einer Tankstelle im Großraum Vancouver – wie einige andere Tanzpaare auch – mit Ann-Kathrin Bendixen getanzt. In Vorfreude auf die Produktion war die Stimmung ausgelassen."
Fritz Meinecke: "Es geht um sehr, sehr viele Situationen"
Laut Meinecke habe es nicht nur diese eine problematische Situation gegeben. "In dieser ganzen Geschichte ist diese Ar…grapscher-Aktion – meine persönliche Meinung – nur die Spitze des Eisbergs", betont der Show-Initiator. So habe Kieling sich auch gegenüber einer Mitarbeiterin des Produktionsteams respektlos verhalten ("Pssst, jetzt rede ich!") und weitere sexuelle Anspielungen gegenüber den weiblichen Teilnehmerinnen gemacht, so der "7 vs. Wild"-Macher in seinem Statement-Video auf YouTube.
Assil und Bendixen hätten Meinecke und das Team dann gebeten, keinen Kontakt mehr in dem Projekt mit Kieling haben zu müssen. Das Orga-Team habe beschlossen, Kieling aufgrund mehrfachen Fehlverhaltens komplett aus der Show zu entfernen, da man so ein Verhalten nicht toleriere. "Es gibt Leute da draußen, die von ähnlichen Situationen mit ihm berichten, ich werde nicht auf Details eingehen. Ich kann diese Aussagen natürlich nicht überprüfen", sagt Meinecke in seinem Video.
Bereits nachdem Kieling vor ein paar Monaten von einem Bären angegriffen wurde, hatte er neben seinem Erfahrungsbericht in seinem Facebook-Video öffentlich schmunzelnd nach einer "jungen, espritvollen, motivierten Kameraassistentin" gesucht. Biologe und Meinecke-Kumpel Robert Marc Lehmann reagierte damals folgendermaßen auf diese Aussage: "Augenzwinkern wir das mal so weg und verbuchen es unter 1990." Auch den aktuellen Eklat kommentierte er auf seinem YouTube-Kanal.
Wird es juristische Folgen geben?
Das jüngste Verhalten ließ sich von den Beteiligten jetzt aber nicht mehr einfach weglächeln. Eine Strafanzeige liege laut "Bild"-Informationen allerdings nicht vor. Bendixen scheint den Vorfall hinter sich lassen zu wollen, sie habe "keinen Bock auf Drama", sagt sie. Hätte sie sich aber entschieden, Strafanzeige zu stellen, schätzt der Anwalt Christian Solmecke die Erfolgschancen folgendermaßen ein: Der härteste Straftatbestand, der in Betracht kommen könne, also der "Hinterngrapscher", könne unter § 177 Absatz 1 Strafgesetzbuch fallen: worunter unter anderem ein sexueller Übergriff fällt.
Grundsätzlich falle ein "Pograpscher" noch nicht unter die Norm der "erheblichen sexuellen Handlung", erklärt der Anwalt der Medienrechtskanzlei "WBS Legal" in Köln. Es könne aber im Einzelfall, wenn ordentlich zugelangt worden sei, bei intensivem Greifen und grobem Antanzen zu einer sexuellen Handlung führen, die unter § 177 Absatz 1 Strafgesetzbuch fallen würde. Außerdem habe Bendixen laut Zeugen Meinecke gar keine Zeit gehabt, "Nein" zu sagen. Es könne argumentiert werden, dass Kieling einen Überraschungsmoment (Absatz 2) ausgenutzt habe. Damit ein Gericht die Handlung als "erhebliche sexuelle Handlung" einstufe, müssten viel mehr Recherchen getätigt werden, erklärt Solmecke.
Was Solmeckes Meinung aber auf jeden Fall zutreffe, sei § 184i Strafgesetzbuch: eine sexuelle Belästigung. In Absatz 1 heißt es: "Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist." Die Tat wird aber nur auf Antrag verfolgt, Bendixen müsste also Strafantrag stellen. – Es sei denn, die Staatsanwaltschaft würde wegen des besonderen öffentlichen Interesses ermitteln. Dies sei jedoch eher unwahrscheinlich, so die Einschätzung von Solmecke. Die anzüglichen Sprüche könnten unter § 185 Strafgesetzbuch fallen und als sexuelle Beleidigung gewertet werden.
Für Kieling würde es schwer werden, rechtlich erfolgreich gegen seinen Rauswurf und gegen die Äußerungen von Meinecke, Papaplatte und den Naturensöhnen vorzugehen, bewertet der Medienanwalt die Situation. Denn solche Kündigungen wegen Fehlverhaltens seien oft in Verträgen festgehalten und die Aussagen Reineckes könnten als Meinungsäußerungen durchgehen.
Da Bendixen keine Anzeige erstatte, komme Kieling damit rechtlich erstmal unbeschadet aus der Nummer raus, so Solmecke. Sollte der Vorfall damit erledigt sein oder soll es neben dem Rauswurf weitere Konsequenzen für den 63-Jährigen geben? Was meinst Du? © Deine Tierwelt
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