Taxifahrer haben eine Beförderungspflicht. Diese gilt für den Fahrgast und seine Sachen. Aber was ist mit seinem Begleiter auf vier Pfoten? Muss der Taxifahrer also auch Deine Fellnase befördern? Hier kommen die Antworten!
Bestimmt hast Du oder jemand aus Deinem Freundes- und Bekanntenkreis schon einmal davon gehört, dass sich ein Taxifahrer geweigert hat, betrunkene Personen mitzunehmen. Und auch mit einer Fellnase als zusätzlichen Fahrgast hadern so manche "Droschken-Lenker" und verlangen manchmal sogar einen Aufpreis für deren Mitnahme. Selbst der bekannte Content Creator und Tierschützer Malte Zierde musste bereits diese negative Erfahrung machen, als ein Taxifahrer ihm und seiner Fellnase Ma die Mitnahme verweigerte. Doch unterliegt das Taxi-Gewerbe der "Beförderungsordnung für Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr" (BoKraft) und die ist für den Taxifahrer eindeutig.
Denn laut der "BoKraft" hat jeder Taxifahrer eine Beförderungspflicht. Diese erstreckt sich nicht nur auf den Fahrgast, sondern auch auf dessen Sachen. Grundsätzlich müssen sie auch einen Fahrgast mit seiner Fellnase mitnehmen. Weigert er sich, drohen ihm mehrere Hundert Euro Bußgeld. Auch für die Erhebung eines "Beförderungszuschlags" für einen vierbeinigen Fahrgast droht ihm ein Bußgeld. Die auf Tierrechte spezialisierte Anwaltskanzlei Fritz erklärt in ihrem Instagram-Reel "Felle vor Gericht", was die Beförderungspflicht beinhaltet und wann sich ein Taxifahrer trotzdem zu Recht weigern kann, Dich und Deine Fellnase zu transportieren.
Klare Gerichtsurteile zur Mitnahme von Fellnasen
Generell gilt: Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden, aber kleine Fellnase können es sich im Fußraum bequem machen (Amtsgericht Hamburg, Az.: 234 OWi 163/13). Größere Vierbeiner dürfen, wenn es sich bei dem Taxi um einen Kombi oder um einen Großraumwagen handelt, im Kofferraum liegen. Hat das Taxi allerdings ein Stufenheck, bei dem der Kofferraum abgetrennt ist, darf die Fellnase aufgrund des Tierschutzes darin nicht untergebracht werden (OLG Düsseldorf, Az.: IV-5 Ss OWi 221/03). Der Taxifahrer darf also nicht einfach die Mitnahme von vierbeinigen Fahrgästen verweigern. Die Gerichtsurteile zu seiner Beförderungspflicht sprechen eine klare Sprache.
Ausnahmen von der Beförderungspflicht
Grundsätzlich darf ein Taxifahrer vierbeinige Fahrgäste dann ablehnen, wenn er gegen das Tier allergisch ist oder einfach Angst vor ihm hat. Denn diese Angst könnte sich schnell auf seine Konzentration und damit auf die Sicherheit aller Fahrzeuginsassen auswirken. So hatten sich ein Taxifahrer aus Angst geweigert, einen Schäferhund zu transportieren und damit vor Gericht Recht bekommen (OLG Hamm, Az.: 3 Ss OWi 61/92).
Sicherheit spielt immer die entscheidende Rolle. Das OLG Düsseldorf sprach einen Taxifahrer von seiner Beförderungspflicht frei, nachdem dieser einem Fahrgast mit Dobermann die Mitnahme verweigert hatte, da der riesige Vierbeiner im Fahrzeug nicht hätte sicher untergebracht werden können.
Das Gericht sah die Gefahr ebenfalls als zu hoch an, dass der Vierbeiner aufgrund dessen während der Fahrt hochspringt und den Fahrer dadurch ablenkt (OLG Düsseldorf, Az.: IV-5Ss (OWi) 221/03). Verweigert der Taxifahrer aus diesen rechtmäßigen Gründen die Mitnahme, muss er allerdings in der Zentrale einen anderen, passenden Wagen anfordern.
Wie Du Dich als Hundehalter wehren kannst
Wenn Du glaubst, dass Du wegen Deiner Fellnase zu Unrecht nicht im Taxi befördert worden bist, solltest Du Dir Datum, Uhrzeit und Nummernschild oder die Konzessionsnummer des Taxis notieren. Mit diesen Angaben kannst Du anschließend beim örtlichen Straßenverkehrsamt eine Beschwerde einreichen. Entscheidet die Behörde, dass der Taxifahrer gegen seine Beförderungspflicht verstoßen hat, muss er mit einer Geldbuße rechnen.
Dem kannst Du natürlich aus dem Wege gehen, indem Du bereits bei der Bestellung eines Taxis auf Deinen vierbeinigen Begleiter hinweist. Dann kann die Zentrale ein entsprechend ausgestattetes Taxis und einen Fahrer ohne Allergien zu Deiner Abholung schicken.
Und noch eines: Reinige Deiner Fellnase immer die Pfoten, bevor Ihr Eure Fahrt im Taxi beginnt, denn ansonsten seid Ihr es, der zur Kasse gebeten wird, wenn Eurer pelziger Gefährte das Taxi übermäßig verschmutzt. © Deine Tierwelt
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