Die Bremer Bürgerschaft hat die Einführung des Hundeführerscheins einstimmig beschlossen. Halter müssen künftig eine verpflichtende Prüfung ablegen, wenn sie sich einen Hund anschaffen wollen. Eine Beißattacke hatte das Thema in Bremen beschleunigt.
Vor wenigen Wochen kam es in Bremen zu einem tragischen Zwischenfall. Der Rottweiler eines 66-jährigen Halters riss sich von der Leine los und attackierte ein Mädchen (6), das mit einem Tretroller unterwegs war. Der Hund biss das Kind in den Kopf und verletzte es schwer. In den ersten acht Monaten dieses Jahres griffen in Bremen in 35 Fällen Hunde Menschen an und verletzten sie dabei, so der Bremer Senat. Nur in einem Fall habe es sich um einen Hund von der sogenannten Rasseliste gehandelt.
Seit dem Bissvorfall auf die Sechsjährige wird das Thema Hundeführerschein wieder hitzig diskutiert und Bremer Politiker forderten direkt nach der Beißattacke die unverzügliche Einführung der Prüfung. Jetzt kam es zur Abstimmung und die Bürgerschaft beschloss einstimmig, dass der Sachkundenachweis für Halter zur Pflicht in Bremen und Bremerhaven werden soll. Als Vorbild soll Niedersachsen dienen, wie "buten un binnen" berichtet. Das Landesparlament Bremische Bürgerschaft forderte den Senat am vergangenen Donnerstag, 16. November, einstimmig auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Pflicht-Sachkundenachweis vorzulegen. Dieser hatte bereits am 2. November mitgeteilt, den Entwurf noch in diesem Jahr fertigzustellen.
Hundeführerschein wird Pflicht
Befeuert wurde der schnelle Entschluss durch die jüngste Beißattacke in Bremen. Am Hastedter Osterdeich wurde ein sechs Jahre altes Mädchen von einem Rottweiler schwer verletzt. Das Tier biss dem Kind in den Kopf. Die Mutter und der Halter konnten den Vierbeiner kaum vom Angriff abhalten. Das Mädchen wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht, der Rottweiler beschlagnahmt.
Direkt nach dem Angriff kündigte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer an, in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsressort noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf vorlegen zu wollen, der den Hundeführerschein in Bremen zur Pflicht machen soll. Seiner Ankündigung folgte nun bereits die offizielle Abstimmung der Bremer Bürgerschaft, in der die Einführung einstimmig beschlossen wurde, berichtet "Nord 24".
"Ich halte einen Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und Hundehalter für sehr sinnvoll, denn in der Regel liegt das Verhalten eines Hundes nicht an seiner Rasse, sondern am Verhalten der Besitzerinnen und Besitzer sowie deren Umgang mit den Tieren", ließ die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard, in einer Pressemitteilung vom 2. November der Senatspressestelle mitteilen.
Sachkundenachweis mit praktischer Prüfung
Mit dem Hundeführerschein ist aber eigentlich der Sachkundenachweis gemeint. Die zwei unterschiedlichen Begriffe können bei Haltern für Verwirrung sorgen. Beim Hundeführerschein handelt es sich nämlich meist um eine freiwillige Prüfung, während der Sachkundenachweis für bestimmte Hunde, darunter Listenhunde, in einigen Bundesländern Pflicht ist. Eine einheitliche Regelung für die Prüfungen gibt es in Deutschland jedoch nicht. Informiere Dich deshalb stets über die in Deinem Bundesland geltenden Regelungen.
In Bremen und Bremerhaven wird jetzt der Sachkundenachweis für Halter Pflicht. Wer sich einen Hund anschafft, soll dabei nicht nur eine theoretische, sondern auch eine praktische Prüfung ablegen. Die Theorie-Prüfung müssen angehende Halter bereits bestehen, bevor sie sich einen Hund zulegen. Sie soll lebenslang gültig sein. Es soll allerdings geprüft werden, ob die Haltegenehmigung mehrfach auffällig gewordenen Hundebesitzern entzogen werden soll, "Nord 24" weiter.
Rasseliste bleibt trotz Kritik
Auch Halter, die bereits einen viele Jahre einen Hund gehalten haben, sich aber einen neuen Hund zulegen, müssen mit der neuen Fellnase in Bremen und Bremerhaven die theoretische und praktische Prüfung absolvieren.
Das Chippen und Registrieren soll mit dem neuen Gesetz ebenfalls zur Pflicht werden. An der bestehenden Rasseliste hält die Bürgerschaft aber fest, so "buten un binnen". Diese verbietet die Haltung bestimmter Hunderassen wie Bullterrier, Pit-Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und American Staffordshire Terrier sowie ihre Kreuzungen. Die Anträge der FDP, die eine Abschaffung dieser Rasseliste forderten, wurden laut "Weserkurier" abgelehnt. © Deine Tierwelt
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