Gegner und Befürworter von Hundeboxen stehen sich mit ihren Argumenten unversöhnlich gegenüber. Doch wie sieht die Rechtslage dazu aus? Sind Hundeboxen tierschutzgerecht? Und unter welchen Umständen und wie lange darf der tierische Mitbewohner in solch einer Box untergebracht werden?

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Dass Hundeboxen nicht nur für den Transport genutzt werden, ist vielen von uns vielleicht gar nicht so bewusst. Doch sind sie auch über den Transport hinaus weit verbreitet und werden gerne vielseitig eingesetzt. Es gibt sie in verschiedenen Formen, Farben und Materialien. Als "Home Kennels" bieten Händler sie als dekoratives Einrichtungsstück oder als individuelle Sonderanfertigung für das gemeinsame Zuhause an. Hundeboxen werden auch als Rückzugsort für Fellnasen oder zum Training von jungen oder nervösen Hunden angepriesen. Auch als "geschützter Bereich" der Fellnase bei Kinder-Geburtstagen oder im Büro werden sie eingesetzt.

Befürworter der Hundeboxen sehen daher in ihnen ein sicheres und gemütliches Refugium für den vierbeinigen Mitbewohner. Vor allem, wenn es um ihn herum laut und turbulent wird. Mit einem speziellen "Boxentraining" gewöhnen sie die Vierbeiner an die verschlossene Box und bieten ihm somit eine Erleichterung in vierpfotigen Alltag und einen stressfreien Rückzugsort. Doch leben die Fellnasen in Hundeboxen tierschutzgerecht? Und unter welchen Umständen und wie lange darf der tierische Mitbewohner in solch einer Box untergebracht werden? Die auf Tierrechte spezialisierte Anwaltskanzlei Fritz gibt in ihrem Instagram Reel "Felle vor Gericht" Antworten auf diese Fragen.

Hundeboxen sind weder Tierschutz- noch artgerecht

Grundlegend sind Zwinger Gehege im Freien und Hundeboxen Gehege in einem Raum. Sind Hundeboxen mobil, werden sie als Transportboxen bezeichnet, insofern sind Hundeboxen meistens auch immer Transportboxen.

Für die Unterbringung einer Fellnase gilt unabhängig davon § 2 Nummer 1 des Deutschen Tierschutzgesetzes. Darin heißt es, dass ein Hund seinen Bedürfnissen entsprechend unterzubringen ist. Die Unterbringung "muss dem Tier die Ausübung seiner elementaren und artgemäßen Verhaltensbedürfnisse ermöglichen". Zudem legt § 6 Absatz 2 der Tierschutz-Hundeverordnung für die Unterbringung — abhängig von der "Widerristhöhe" — eine angemessene Mindestgröße von 6 bis 10 Quadratmeter fest.

Zwar kann die Unterbringung einer Fellnase auch in einer kleinen und nicht artgerechten Hundebox angemessen sein. Aber nur, wenn "Zweck, Mittel, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit" positiv geprüft sind. Darunter fällt die Unterbringung während eines Transportes, zum Schutz nach einer Operation oder als Vorsichtsmaßnahme bei verletzten oder kranken Tieren. Interessant in diesem Zusammenhang: Das einstündige Verwahren eines Hundes in einem abgestellten Auto gehört nicht mehr zum Transport.

Hunde müssen die Box zuhause verlassen können.
Hunde müssen die Box zuhause verlassen können. © Foto: unsplash.com/Deric Yu (Symbolfoto)

Die Maximaldauer der Unterbringung ist nirgendwo festgelegt und kommt auf den Einzellfall, die Umstände und den Zweck an. Die Fellnase während eines zwölfstündigen Fluges in eine Transportbox zu sperren, verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Den Vierbeiner aber eine Stunde im heißen Auto sitzen zu lassen oder zwölf Stunden in eine Box zu sperren, weil er einem "lästig" ist oder den eigenen Tagesablauf stört, dagegen schon. Zu berücksichtigen dabei ist, ob die Box geschlossen ist und von dem Vierbeiner freiwillig und gerne als Rückzugsort gewählt wurde. Es muss jedoch daran gezweifelt werden, dass ein Vierbeiner gerne und freiwillig alleine über viele Stunden eingesperrt sein möchte.

Hund muss Box zuhause verlassen können

Außer zu den genannten Zwecken dürfen Fellnasen also nicht in Transportboxen eingesperrt sein. Werden daher Hundeboxen zu Hause als Rückzugsort angeboten, muss das Verschlussgitter dauerhaft entfernt worden sein. Eine nur offen stehende Tür ist nicht erlaubt. Gleiches gilt auch für die "Dog Kennels". Auch bei diesen muss die Tür dauerhaft demontiert sein.

Alternativen zu Hundeboxen

Nicht nur wegen der Gesetzeslage bezweifeln Gegner die Sinnhaftigkeit eines längerfristigen Aufenthalts der Fellnase in einer Hundebox und das dazugehörige Boxentraining. Auch wenn das Training anfangs kurzfristige Erfolge zeigt, kann es langfristig zu Problemen führen. Unsere besten, vierpfotigen Freunde sind hochintelligente und soziale Lebewesen. Sie aus ihrem "Rudel" auszuschließen und wegzusperren, kann langfristig nicht nur zu Trennungs- und Verlustängsten führen, sondern auch weitere negative Emotionen wie Furcht oder Frustration hervorrufen.

Furcht, weil der Vierbeiner keine Möglichkeit zur Flucht hat, wenn ihm Besucher zu nah an die Box kommen. Frustration, weil er sich gerne bewegen möchte, sich aber in den kleinen Boxen gerade mal umdrehen kann. Daher wird das Boxentraining als "universelle Lösung" kritisch und als nicht mehr zeitgemäß angesehen.

Als mögliche Alternative könnte nicht nur das Deckentraining in Betracht kommen. Auch das eigene Bettchen oder ein erhöhter Ort ohne Wände und Decken sind als sicherer Rückzugsort denkbar.

Natürlich spricht nichts dagegen, wenn Du mit Deiner Fellnase als Vorbereitung zum Beispiel auf eine gemeinsame Reise das Warten in einer abgeschlossenen Transportbox übst. Das wird aber in der Regel keine Ewigkeiten dauern, sondern die empfohlenen 20 bis 30 Minuten nicht übersteigen.

Fazit

Selbstverständlich kannst aber Du Deinem tierischen Mitbewohner trotzdem eine Hundebox als sicheren Rückzugsort zur Verfügung stellen. Montiere jedoch dann die Türen ab und lass Deinen Vierbeiner ein und aus gehen, wann er will. So kannst Du Deiner Fellnase einen sicheren Hafen einrichten, in welchen er sich zurückziehen kann. Das ist dann wieder etwas ganz anderes als das klassische Boxentraining, wo die Tür fest verschlossen wird.

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Die individuellen Bedürfnisse Deines tierischen Bewohners sollten immer im Vordergrund stehen. Ein Rückzugsort, der der Fellnase Freiheit und Sicherheit bietet, ohne ihn einzusperren, ist auf jeden Fall eine bessere Alternative als eine verschlossene Box — und sieht diese auch noch zu dekorativ aus.  © Deine Tierwelt

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