Lange schon fiebern Tierschützer auf ein neues Tierschutzgesetz hin. Denn das aktuelle Gesetz sei lückenhaft und werde dem Staatsziel Tierschutz in vielerlei Hinsicht nicht gerecht. Seit gestern liegt nun ein erster Entwurf für das überarbeitete Gesetz vor. Und der stößt zum Teil auf Kritik.

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat gestern Nachmittag einen Entwurf für das neue Tierschutzgesetz in die Verbändebeteiligung gegeben. Jetzt haben die Verbände bis zum 1. März Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen. Harald Ullmann, zweiter Vorsitzender der Tierrechtsorganisation "Peta Deutschland e.V.", in einer ersten Stellungnahme: "Die gute Nachricht: Immerhin werden einige der schlimmsten, immer noch legalen Formen der Tierquälerei angegangen."

"Peta" begrüße das geplante Verbot einiger Wildtierarten im reisenden Zirkus, darunter auch Großkatzen und Robben, sowie das Verbot, Hummer lebendig zu kochen. Leider sei die Liste der Defizite aber wesentlich länger: "Es fehlen die dringend notwendigen Verbote für Langstreckentiertransporte, für die Haltung exotischer Heimtiere und für den Online-Verkauf von Tieren." Zu kurz kämen die Tiere in der Landwirtschaft und in Tierversuchen. Dennoch sei es ein erster Schritt in die richtige Richtung. "Trotz aller Kritik ist der Entwurf nach fast 20 Jahren des Tierschutz-Stillstands ein kleiner Lichtblick", so Ullmann. In einer weiteren Mitteilung lobt Peta, dass der Bundestag nun 2 Millionen Euro für die Reduktionsstrategie zu Tierversuchen bereit stellt.

Tierschutzgesetz: Entwurf "kein Grund für Jubel"

"Die minimalen Verbesserungen sind kein Grund für Jubel", kommentiert "Tierschutzbund"-Präsident Thomas Schröder. Der "Deutsche Tierschutzbund" ist Dachverband vieler deutscher Tierheime und Tierschutzvereine. In vielen Aspekten stimmt die Kritik mit der von "Peta" überein. Die Versprechen im Koalitionsvertrag seien in großen Teilen nicht umgesetzt worden und die Lücken im Tierschutzgesetz blieben präsent.

"Es scheint jedoch, dass die FDP zu Lasten der Tiere eingegriffen hat und sich Cem Özdemir im Kabinett nicht durchsetzen konnte", kommentiert Schröder. Tierschützer verschiedener Organisationen kritisieren die FDP schon länger dafür. Ihrer Ansicht nach blockiere die Partei das neue Tierschutzgesetz. Mehr Tierschutz sei lediglich für wenige Bereiche vorgesehen – und auch da nur ungenügend, kritisiert der Verband. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen den Entwurf dringend nachbessern, fordert Schröder.

Wo bleiben der Hundeführerschein und die Kastrationspflicht für Katzen?

Darüber hinaus sei der Entwurf bisher nicht einmal innerhalb der Bundesregierung geeint. Viele Tierschutz-Forderungen, wie eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren (umgangssprachlich oft mit Hundeführerschein gleichgesetzt, aber unterschiedliche Prüfungen) oder ein Verbot von Lebendtiertransporten in Länder außerhalb Europas, finden im Gesetzentwurf keine Beachtung.

Das dürfte für die Tierschützenden besonders enttäuschend sein, da sie sich erst gestern mit der Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari zu diesen Themen ausgetauscht hatten. Kari befürwortet unter anderem den theoretischen Sachkundenachweis und eine bundesweites Katzenkastrationspflicht.

Gibt es bald Kastrationspflicht für Freigänger?
Gibt es bald Kastrationspflicht für Freigänger? © Foto: unsplash.com/Oscar Fickel (Symbolfoto)

Wie "Peta" kritisiert der "Deutsche Tierschutzbund", dass das im Koalitionsvertrag versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern nicht konsequent umgesetzt werde. So bleibe die saisonale Anbindehaltung grundsätzlich möglich. Enttäuschend, fasst es "Peta" zusammen. Weiterhin blieben Lücken im bisherigen Tierschutzgesetz bestehen: So könnte zum Beispiel die schmerzhaften Amputationen bei Tieren als Ausnahmen weiter durchgeführt werden. Ein "Unding", so "Peta".

Erstmals verpflichtende Regeln für den Onlinetierhandel

Dass es erstmals verpflichtende Vorgaben für den nationalen Onlinehandel mit Tieren gibt, begrüßt der "Deutsche Tierschutzbund", auch wenn diese noch unzureichend seien. "Statt hier und heute klare Kante zu zeigen, wird vieles auf später verschoben und könnte von der nächsten Bundesregierung locker wieder einkassiert werden", kritisiert Schröder. Denn die Regeln sind nicht im Entwurf enthalten, sondern nur als Verordnungsermächtigung vorgesehen.

Eine Ermächtigungsgrundlage soll den Eingriff in ein Grundrecht durch die Verwaltung beziehungsweise die Justiz verfassungsrechtlich rechtfertigen. Es ist also nicht einheitlich geregelt, sondern eine Behörde darf über Einzelfälle entscheiden. Der Qualzuchtparagraph soll erweitert und konkretisiert werden. Der "Tierschutzbund" befürwortet das.

Keine Videoüberwachung in kleinen Schlachthöfen

Der Tierschutzbund hätte sich gewünscht, dass das Schwanzkupieren bei Schweinen sowie das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten im Entwurf verboten würden. Ebenfalls kritisiert er, dass Lämmer und Zicklein weiterhin betäubungslos kastriert werden dürfen. Unakzeptabel finden es die Tierschützer, "dass die begrüßenswerte Videoüberwachung in Schlachthöfen nicht für kleine Betriebe gelten soll – obwohl es dort erfahrungsgemäß die meisten Missstände gibt." Kritisch sehen die Tierschützenden, dass für Jagdhunde auch künftig eine Ausnahme vom Kupierverbot gelten soll.

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Nicht alle Punkte finden im Gesetzesentwurf Beachtung, sondern werden in sogenannte Verordnungsermächtigungen überführt. Für Hunde und Katzen wird eine Kennzeichnung und Registrierung also nicht verpflichtend und könnte nur im Rahmen einer Ermächtigungsgrundlage möglich sein. Die EU prüft so eine Kennzeichnung- und Registrierungspflicht aktuell parallel zu dem neuen deutschen Tierschutzgesetzesentwurf.  © Deine Tierwelt

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