In der rheinland-pfälzischen Gemeinde Eitelborn wurden zwei Pferde getötet. Die Polizei ermittelt. Doch der Täter spricht von einem Gnadentod…
Der Anruf bei der Polizei kam am 17. Juli in den Abendstunden: In Eitelborn in Rheinland-Pfalz wurden zwei Pferde erschossen, hieß es. Sofort fuhren Beamte zum besagten Fundort. Sie stellten fest, dass tatsächlich zwei tote Pferde auf einer Weide lagen. Die Tiere wurden nach ersten Erkenntnissen mit einem Bolzenschussgerät getötet. Auch der mögliche Täter war schnell gefunden. "Hinweise zu dem Verursacher liegen bereits vor", gab die Polizei in einer ersten Mitteilung bekannt.
Gegen ihn ermittelt die Polizei jetzt wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die beiden Pferde werden obduziert, um die genaue Todesursache festzustellen. Gleichzeitig soll auch der Gesundheitszustand der Pferde festgestellt werden. Denn laut "Westerwälder Zeitung" berufe sich der mögliche Täter, der nicht Besitzer der Pferde ist, auf eine Notschlachtung.
Pferde getötet – Ermittlungen dauern an
Doch wann darf ein Tier notgeschlachtet werden? Zwingende Voraussetzung für eine Notschlachtung gemäß Verordnung (VO) (EG) Nr. 853/2004 Anh. III Abschn. I Kap. VI Nr. I ist der Unfall eines ansonsten gesunden Tieres, welcher den Transport des Tieres zum Schlachthof aus Gründen des Tierschutzes verbietet. Gerechtfertigt ist demnach eine Notschlachtung bei Knochenbrüchen, großen, offenen oder stark blutenden Wunden, traumatisch entstandenen Nervenschädigungen sowie zum Beispiel bei einem Sehnenriss. Aber: Die Schlachtung kranker Tiere, die zum Beispiel unter Durchfall, fieberhaften Allgemeinerkrankungen oder einer Vergiftung leiden, ist nicht zulässig.
Da der "Verursacher" bekannt ist, gibt die Polizei zumindest in einem Punkt Entwarnung: "Zum derzeitigen Ermittlungsstand besteht keine Gefahr für weitere Tiere im Bereich Eitelborn und Umgebung", so die Polizei in einer zweiten Mitteilung. "Insofern bitten wir die Bevölkerung, sich insbesondere in den sozialen Medien nicht an Spekulationen und Mutmaßungen zu beteiligen." Mittlerweile ist auch die Staatsanwaltschaft Koblenz an den Ermittlungen beteiligt. Wann weitere Ergebnisse vorliegen? "Die Ermittlungen dauern immer noch an", so ein Polizeisprecher gegenüber pferde.de. Bis die Obduktionsergebnisse vorliegen, können einige Wochen vergehen. © Pferde.de
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