Soll ein Hengst in der Zucht eingesetzt werden, dann muss er einige Bedingungen erfüllen. Grundvoraussetzung ist dabei die Körung. Was das ist, erklären wir hier.
Wer mit einer Stute züchten will, hat es leicht – verglichen mit den Anforderungen, die an einen Zucht-Hengst gestellt werden. Denn: Damit der Hengst für die Zucht eingetragen wird, muss er einige Hürden meistern. Und dabei gilt: Eine Körung ist Pflicht. Doch was genau ist das? Und wird ein Hengst darauf vorbereitet? Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen.
Was ist eine Körung?
Einfach gesagt: Das ist ein "Test", um die Qualität des Hengstes zu bewerten. Was genau bei einer Körung bewertet wird und welche Bedingungen ein Hengst erfüllen muss – das alles wird von den einzelnen Zuchtverbänden festgelegt. Für alle gilt aber: Die Hengste müssen…
- mindestens zwei Jahre alt sein
- an einer Hengstvorauswahl teilgenommen haben
- an der sogenannten Körungsuntersuchung teilnehmen, um Krankheiten auszuschließen
Wie läuft eine Körung ab?
Der genaue Ablauf wird von den jeweiligen Zuchtverbänden festgelegt. Bei allen Verbänden gibt es die sogenannte Pflastermusterung. Dabei werden die Hengste an der Hand im Schritt und Trab vorgeführt. Beurteilt werden die Pferde dann nach den vom jeweiligen Zuchtverband festgelegten Rassemerkmalen. Heißt: Die Richter bewerten die Qualität der Gangarten und den Körperbau des Hengstes.
Nach diesem "Test" folgt dann oft noch ein Freilaufen beziehungsweise Freispringen. Beim Freilauf wird der Galopp bewertet, beim Freispringen die Technik und das Vermögen am Hindernis. Bei älteren Hengsten gibt es dann auch noch eine Extra-Prüfung: Sie werden an der Longe und unter dem Reiter beurteilt.
Gibt es Mindestnoten?
Ja! Bei der Bewertung bekommen die Hengste halbe und ganze Noten. Das Endergebnis ergibt sich dann aus dem Durchschnitt der einzelnen Noten. Gekört werden Hengste mit einer Gesamtnote von mindestens 7,0, dabei darf keine Einzelnote unter 5,0 liegen. Hengste können auch gekört und prämiert werden. Dann haben sie eine Mindestnote von 7,5 erhalten. Liegt die Gesamtnote jedoch unter 7,0 oder eine Einzelnote unter 5,00 – dann wird der Hengst nicht gekört.
Ob ein Hengst gekört wird oder nicht, entscheidet die Körkommission mit einfacher Mehrheit. Das Ergebnis wird am Tag der Körung mündlich bekannt gegeben. Abschließend bekommt der Besitzer ein schriftliches Protokoll, in dem auch die Einzelnoten stehen.
Haben Hengste eine zweite Chance?
Ja! Wer nicht gekört wurde, darf frühestens drei Monate nach der ersten Körung noch einmal bei einer Nachkörung vorgestellt werden. Übrigens: Zu diesen Nachkörungen kommen auch Pferde, die bereits in einem anderen Zuchtgebiet gekört worden sind. Das Ziel: Sie sollen noch in einem weiteren Verband anerkannt werden – und können so häufiger zur Zucht eingesetzt werden.
Werden Hengste auf die Körung vorbereitet?
Ja. Soll ein Hengst zur Körung, muss er sozusagen erst einmal auf die "Körungsschule". Und die sollte mindestens drei Monate vor dem Kör-Termin anfangen. Denn: Die jungen Hengste kommen oft direkt aus der Aufzucht beziehungsweise von der Weide, auf der sie mit ihren tierischen Freunden bislang "gespielt" haben. Sie lernen das kleine Pferde-ABC, wie Hufe geben oder führen lassen. Dazu werden lernen sie an der Longe zu laufen. Neben dem "Unterricht" sollte auch ein Tierarzt auf die Zähne und ein Hufschmied auf die Hufe des Hengstes gucken.
Gehen Hengste danach direkt in die Zucht?
Nein. Bevor es in die Zucht geht, muss der Hengst noch die Hengstleistungsprüfung ablegen. Für Reitpferde gibt es dabei drei Varianten:
14-tägige Veranlagungsprüfung: Die Prüfung ist für drei- und vierjährige Hengste, die gekört oder nicht gekört sind. Sie findet im Frühjahr und Herbst statt. Dabei werden die Merkmale Grundgangarten, Freispringen und Rittigkeit überprüft. Die Anforderungen sind für alle Hengste identisch, dressur- und springbetonte Hengste werden aber in unterschiedlichen Prüfungsdurchgängen bewertet.
50-tägige Hengstleistungsprüfung: Die Prüfungen finden im Herbst statt und sind für drei- bis siebenjährige gekörte und nicht gekörte Hengste. Die dressur- und springbetonten Hengste beurteilen die Richter in getrennten Prüfungsdurchgängen und nach disziplinspezifischen Merkmalen. Dabei entsprechen die Anforderungen dem Alter der Hengste.
Sportprüfungen: In den dreitägigen Sportprüfungen sind nur vier- und fünfjährige gekörte Hengste zugelassen. Die Prüfungen werden in den Disziplinen "Dressur", "Springen" und "Vielseitige Veranlagung" angeboten. Dressur- und springbetonte Hengste müssen je einmal als vierjähriger (Teil I) und einmal als fünfjähriger Hengst (Teil II) an der Sportprüfung teilnehmen. Vielseitig veranlagte Hengste werden in den Sportprüfungen für Hengste einmal im Frühjahr (Teil I) und einmal im Herbst (Teil II) geprüft.
Was kostet eine Körung?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Denn: Bei einer Hengstkörung sind die Kosten vom jeweiligen Zuchtverband abhängig. Bei einem Sammeltermin musst Du mit folgenden ungefähren Kosten rechnen:
- 100 Euro für die Vorauswahl
- 150 Euro Körgebühr
- 300 Euro für die Eintragung in das Hengstbuch I
Dazu kommt dann noch der jährliche Beitrag für anerkannte Hengste mit rund 150 Euro. © Pferde.de
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.