Halter in Schleswig-Holstein bangen um das Leben ihrer Katzen. Immer wieder kommen die Freigänger nicht von ihren Streifzügen zurück. Der Grund: Jäger dürfen sie erschießen, wenn sie sich im Jagdrevier aufhalten. 2.580 Katzen starben so im vergangenen Jahr.
Als Kater Gismo aus dem Kreis Pinneberg eines Tages nicht mehr nach Hause kam, suchte seine Halterin tagelang nach ihm. Irgendwann fand sie seinen Leichnam. Ein Einschussloch zeugte unmissverständlich davon, dass der Kater Opfer eines Jagdgewehrs geworden war.
Erst Jahre später schaffte sich die Frau einen neuen Kater an. Nach nur sechs Monaten ereilte Motzi vermutlich das gleiche Schicksal. Am Tag seines Verschwindens hörte die Halterin erneut Schüsse. Der Abschuss von Katzen ist jedoch keine Seltenheit, wie der Landesjagdbericht aus Schleswig-Holstein nun zeigt.
2.580 Katzen in einem Jahr erschossen
Aus dem Bericht geht hervor, dass im vergangenen Jahr insgesamt 2.580 Katzen in dem norddeutschen Bundesland von Jägern und Jagdberechtigten erschossen wurden. Spitzenreiter im Ranking ist der Kreis Nordfriesland. Dort wurden 660 Samtpfoten in dem Zeitraum Opfer der Gewehre. Halter fordern eine Änderung des Jagdgesetzes und ein Verbot für den Abschuss von Katzen, berichtet der "NDR".
Die Vorsitzende des dortigen Landesverbands des Deutschen Tierschutzbunds, Ellen Kloth, betont, dass Jäger keine Haustiere erschießen sollten. Das Gesetz gibt ihnen aber die Möglichkeit dazu. Dort steht, dass wildernde Katzen zum Abschuss freigegeben sind, wenn sie sich im Jagdbezirk aufhalten und mehr als 200 Meter vom nächsten Haus entfernt sind. Ob es sich bei den angetroffenen Katzen um Haustiere oder um verwilderte Katzen handelt, sei für die Jäger nur schwer erkennbar.
Samtpfoten bedrohen Biodiversität
Sie würden beim Abschuss der Samtpfoten nur ihren Verpflichtungen nachgehen, denn die streunenden Katzen gefährden die Biodiversität. Allein in Schleswig-Holstein gebe es rund 75.000 halterlose Katzen, die sich uneingeschränkt vermehren können und Jagd auf gefährdete Kleintiere machen. Besonders seltene Bodenbrüter, Singvögel oder Rebhühner fallen ihnen immer wieder zum Opfer.
Um eine Auslöschung wichtiger Arten zu verhindern, sollen die Jäger in Schleswig-Holstein auch weiterhin berechtigt sein, Katzen zu erschießen. Es sei allerdings nicht Ziel, dabei gezielt Haustiere zu töten, betont der Landesjagdverband. Eine flächendeckende Kastration der wild lebenden Katzen ist einer der Lösungsansätze, um die Population einzudämmen.
Kastrationsaktionen haben bereits stattgefunden und sollen auch in Zukunft durchgeführt werden. Halter sollten aber trotzdem darauf achten, dass ihre Samtpfoten, insbesondere zur Brutzeit, keinen Zugang zu den Jagdrevieren haben. © Deine Tierwelt
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