Eine 46-jährige Frau aus Basel versuchte, ihren Hund auf grausame Weise sterben zu lassen. Sie verweigerte ihm sämtliches Futter, bis die Fellnase nur noch aus Haut und Knochen bestand. Jetzt wurde die Halterin verurteilt. In der Verhandlung kam raus: Die Frau wollte ihren Hund nicht zum ersten Mal verhungern lassen.
Aufgrund steigender Kosten in fast allen Lebensbereichen haben viele Menschen momentan finanzielle Sorgen. Auch Hundehalter müssen häufig jeden Cent umdrehen, um noch genug Geld für das Hundefutter zu haben. Eine 46 Jahre alte Frau aus Basel in der Schweiz befand sich aber offenbar nicht in einer finanziellen Notlage. Sie kaufte absichtlich kein Futter mehr für ihre Fellnase und wollte das Tier verhungern lassen.
Halterin wollte Hund verhungern lassen
Im Juni 2022 machten Beamte in Basel einen schlimmen Fund in der Wohnung der 46-jährigen Halterin. Ihr Hund war extrem unterernährt, konnte sich kaum noch auf den Beinen halten. Die Fellnase wog zu dem Zeitpunkt 10,1 Kilogramm. Sein Normalgewicht hätte laut dortiger Staatsanwaltschaft bei 15 bis 16 Kilogramm liegen müssen, berichtet das Schweizer Portal "20min.ch".
Die Ermittlungen der Beamten ergaben schließlich, dass die Halterin irgendwann einfach aufgehört hatte, ihrem Hund Futter zu geben. Zwar hielt sie in der Wohnung noch mehrere Katzen, deren Futter frei zugänglich war, doch ihren Hund schnitt sie konsequent von dieser Futterquelle ab. Dabei nahm sie offenbar den Tod des Tiers in Kauf. Besonders schlimm: Die Halterin hatte nicht zum ersten Mal versucht, ihren Hund verhungern zu lassen.
Wiederholungstäterin erhält Geldstrafe
Bereits ein Jahr zuvor, im November 2021, wurde sie wegen "der exakt gleichen Sache" zu einer Geldstrafe verurteilt. Schon damals hatte sie aufgehört, ihren Vierbeiner zu füttern. Aus dem Strafbefehl des vergangenen Jahres geht zudem hervor, dass ihre sieben Katzen unter massiv unhygienischen Zuständen gehalten wurden. Jetzt musste sie sich für den wiederholten Futterentzug vor Gericht verantworten.
Dort erhielt die Tierquälerin eine Geldstrafe in Höhe von rund 6.500 Euro. Die Details des Falls bleiben jedoch weiterhin schleierhaft. So ist bislang nicht bekannt, warum der Frau im Jahr 2021 noch kein Tierhaltungsverbot ausgesprochen wurde. Ob sie ab sofort keine Tiere mehr halten darf und ihre Katzen und den Hund abgeben muss, ist ebenfalls unklar. © Deine Tierwelt
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