Haftet der Hufschmied, wenn am Tag nach dem Beschlagen ein Pferd mit Stocklahmheit im Stall aufgefunden wird und ein alter Nagel aus dem Hufstrahl entfernt werden muss? Diese Frage hatte die 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu beantworten…
Die Arbeit eines Hufschmieds ist wichtig. Und sie muss sorgfältig ausgeführt werden, denn bei Fehlern können die Folgen für das Pferd fatal sein. Doch wann ist es ein Fehler des Hufschmieds? Mit dieser Frage beschäftigten sich jetzt Koblenzer Richter.
Vor dem Gericht trafen sich eine Gestütsbesitzerin und ein Hufschmied. Die Frau hat auf ihrem Gestüt mehrere Pferde für nationale und internationale Vielseitigkeits-Prüfungen. Im Oktober 2019 war der Hufschmied bei ihr und beschlug vier Pferde – darunter auch ein Dressurpferd. Danach kam die Stute zurück in die Box. Am Nachmittag wurde sie dann getrenst, gesattelt und eine Bekannte machte mit dem Pferd einen Ausritt. Nach höchsten 30 Minuten war sie zurück im Stall. Alles war okay – noch …
Hufschmied soll rund 33.700 Euro zahlen
Am nächsten Morgen dann der Schock: Eine Mitarbeiterin fand die Stute liegend in der Box. Als sie aufgestanden war, zeigte sich: Sie war stocklahm, konnte das vordere rechte Bein nicht mehr belasten. Ein weiterer Mitarbeiter kam und entdeckte einen alten, etwa 3,5 cm langen Nagel im Hufstrahl. Er entfernte den Nagel. Auf tierärztliche Empfehlung wurde das Pferd sofort in eine Tierklinik gebracht.
Für die Gestütsbesitzerin war der Hufschmied für den Nageltritt verantwortlich – schließlich hätte die Stute vorher keine Probleme mit den Hufen gehabt. Der Schmied habe seinen Arbeitsplatz in Unordnung versetzt und es so ermöglicht, dass die Stute in einen auf dem Boden liegenden Nagel getreten sei. Dadurch sei der Gestütsbesitzerin, ein Schaden von 33.670,91 Euro entstanden, so ihre Rechnung. Das Geld wollte sie vom Hufschmied haben.
Hat der Schmied Schuld?
Doch der Schmied wollte nicht zahlen und so landete die Geschichte vor dem Landgericht Koblenz. Die Richter dort wiesen die Klage ab. Denn: Die Gestütsbesitzerin hätte beweisen müssen, dass der Hufschmied gegen seine Schutzpflicht verstoßen hat. Nach Ansicht der Richter konnte sie jedoch nicht nachweisen, dass die Stute beim Beschlagen durch den Hufschmied mit der vorderen rechten Hufe in einen alten Nagel getreten sei und sich dieser in den Hufstrahl bohrte.
Tatsächlich äußerten die Richter sogar starke Zweifel an der Version der Gestütsbesitzerin. Schließlich sei die Stute nach dem Beschlag noch geritten worden. Dafür wurden vorher die Hufe ausgekratzt. Dabei hätte der Nagel eigentlich entdeckt werden müssen. Dazu konnte der Zeitpunkt der Verletzung auch nicht sicher auf den Zeitraum vor dem Ausritt eingegrenzt werden.
Fazit der Richter: Damit konnte nicht festgestellt werden, ob nicht andere Umstände als ein unordentlicher Arbeitsplatz des Hufschmieds die Ursache für die Verletzung der Stute sein könnten. Für die Gestütsbesitzerin bedeutet das: Sie bekommt keinen Cent… © Pferde.de
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