Ein Pferd trat sich einen Nagel ein. Es passierte in der Box, so seine Besitzerin. Sie verklagte den Reitverein. Doch die Richter sahen es anders. Danach haftet der Verein nicht für einen Nageltritt beim Pferd…
Sie war mit ihrem Pferd schon seit Jahren in dem Reitverein, als es passierte: Ihr Pferd trat sich einen Nagel in den Huf. Die Behandlungskosten sollte der Verein übernehmen, fand sie. Doch der winkte ab. So zog sie vor Gericht – und scheiterte mit ihrer Klage.
Ein Problem bei dem Fall: Wo und wann sich das Pferd den Nageltritt zugezogen hatte – das blieb auch in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 26 U 24/23) ungeklärt. Denn: Es stehe nicht fest, dass sich das Pferd die Verletzung in der Box zugezogen habe, so die Richter. Die Klägerin habe nicht beweisen können, dass sie das Pferd nach dem Reiten ordnungsgemäß versorgt und beschwerdefrei in die Box gestellt habe. Die vernommenen Zeugen hätten diesen Vortrag nicht zur Überzeugung des Senats bestätigt.
Nageltritt war "schicksalhafter Verlauf"
Zwar hätte sich der Verein verpflichtet, das Pferd mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Pflegers zu füttern, zu misten und Krankheiten und andere Vorkommnisse unverzüglich zu melden. Aber: Für einen einzigen Nagel auf dem Außengelände konnte der Verein nicht verantwortlich gemacht werden.
"Tritt ein Pferd sich auf einem von einem Reitverein bewirtschafteten Gelände einen einzelnen Nagel ein, während es sich in der Obhut des Eigentümers oder dessen Hilfspersonen befindet, obwohl der Reitverein regelmäßig zumutbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit vorgenommen hat, ereignet sich die Verletzung in der Regel nicht (in) dem allgemeinen Gefahren- und Verantwortungsbereich des Betreibers der Reitanlage", so das OLG in einer Mitteilung.
"Vielmehr verwirklicht sich infolge schicksalhaften Verlaufs ein allgemeines Lebensrisiko, für das der Reitverein regelmäßig nicht einzustehen hat", so die Richter. Heißt: Der Nageltritt bei dem Pferd war Schicksal – und dafür kann der Verein nicht haftbar gemacht werden.
Wer haftet, wenn das Pferd einen Nagel im Huf hat?
Es ist nicht der erste Nageltritt, der vor Gericht landete. Auch die 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz musste sich bereits mit dem Thema befassen. Vor dem Gericht trafen sich eine Gestütsbesitzerin und ein Hufschmied. Die Frau hat auf ihrem Gestüt mehrere Pferde für nationale und internationale Vielseitigkeits-Prüfungen. Im Oktober 2019 war der Hufschmied bei ihr und beschlug vier Pferde – darunter auch ein Dressurpferd. Danach kam die Stute zurück in die Box. Am Nachmittag wurde sie dann gezäumt, gesattelt und eine Bekannte machte mit dem Pferd einen Ausritt. Nach höchsten 30 Minuten war sie zurück. Und alles war okay…
Am nächsten Morgen ging es der Stute jedoch sehr schlecht. Ein Mitarbeiter entdeckte einen alten, etwa 3,5 Zentimeter langen Nagel im Hufstrahl. Er entfernte diesen und auf tierärztliche Empfehlung wurde das Pferd sofort in eine Tierklinik gebracht.
Nageltritt beim Beschlag? Nicht bewiesen…
Für die Gestütsbesitzerin war der Hufschmied für den Nageltritt verantwortlich – schließlich hätte die Stute vorher keine Probleme mit den Hufen gehabt. Doch die Richter wiesen die Klage ab. Denn: Die Gestütsbesitzerin hätte beweisen müssen, dass der Hufschmied gegen seine Schutzpflicht verstoßen hat. Nach Ansicht der Richter konnte sie jedoch nicht nachweisen, dass die Stute beim Beschlagen durch den Hufschmied mit der vorderen rechten Hufe in einen alten Nagel getreten sei und sich dieser in den Hufstrahl bohrte.
Tatsächlich äußerten die Richter sogar starke Zweifel an der Version der Gestütsbesitzerin. Schließlich sei die Stute nach dem Beschlag noch geritten worden. Und dafür wurden vorher die Hufe ausgekratzt. Dabei hätte der Nagel eigentlich entdeckt werden müssen… © Pferde.de
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