Nicht jeder Arbeitgeber hat in den betrieblichen Regelungen festgehalten, ob die Mitarbeiter während der Arbeitszeit Alkohol trinken dürfen. Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt, was es beim Thema Alkoholkonsum in der Mittagspause zu beachten gilt.
Das Glas Wein in der Mittagspause gehört in Frankreich zum guten Ton. Und auch in Süddeutschland ist dem ein oder anderen das Weizen zum Essen noch heilig. Aber darf sich ein Angestellter eigentlich ein Gläschen in der Mittagspause genehmigen?
"Grundsätzlich überhaupt kein Problem", sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Für den durchschnittlichen Schreibtischtäter gibt es kein gesetzliches Verbot, zum Beispiel ein Glas Bier zum Mittagessen zu trinken."
Was besagen die betrieblichen Regelungen?
Bei Maschinenführern oder Fahrern im Kraftverkehr sieht das allerdings etwas anders aus.
In Einzelfällen gibt es spezialgesetzliche Vorgaben, die den Genuss von Alkohol verbieten. Wenn dies nicht der Fall ist, gibt es normalerweise von Unternehmensseite klare Anweisungen und Richtlinien, die den Alkoholkonsum auch in der Mittagspause ausschließen.
Alkoholverbote gibt es mittlerweile allerdings auch häufig in Büros. "Man muss sich die betrieblichen Regelungen genau anschauen", sagt Reinhard.
Wenn sich das Verbot im Wesentlichen darauf beschränkt, dass nicht am Arbeitsplatz getrunken werden darf, dann könne der Arbeitnehmer in der Mittagspause auch mal ein Glas Bier trinken.
Das ist aber auch kein Freifahrtschein. Wer betrunken am Arbeitsplatz erscheint, kann deswegen abgemahnt werden.
"Ich muss eine Arbeitsleistung nach bestem Leistungsvermögen bringen, das heißt mit Sinn und Verstand", erklärt Reinhard. "Wenn ich etwa als Bankmitarbeiter im Kundenkontakt stehe und mit einer Alkoholfahne im Dienst bin, ist das ein erhebliches Fehlverhalten." (ff/dpa)
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