Das Smartphone ist im Alltag mittlerweile zum ständigen Begleiter geworden. Aus diesem Grund stellen viele Unternehmen ihren Mitarbeitern Firmenhandys zur Verfügung. Dürfen diese auch privat genutzt werden?
Ein Smartphone ist so viel mehr als nur ein Telefon: Es ist Terminplaner, E-Mail-Postfach und Adressbuch in einem. Aus diesem Grund verwenden viele Arbeitnehmer ihre Firmenhandys auch gerne zu Hause. Aber dürfen Diensthandys überhaupt privat genutzt werden?
Besser immer einmal nachfragen
Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, erklärt, dass man das generell erst einmal nicht darf.
"Ich sollte mich immer vergewissern, ob ich das wirklich darf", rät er. Nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis des Chefs dürfen Smartphones und andere Geräte wie Notebooks auch privat genutzt werden.
Wenn der Gebrauch zu Hause geduldet wird, kann das zwar eine Erlaubnis sein. Wenn es allerdings zum Streit kommen sollte, müssen Arbeitnehmer diese nachweisen können. Aus diesem Grund sollte man sicherheitshalber immer einmal nachfragen.
Ein Problem: Der Datenschutz
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die private Nutzung des Diensthandys erlaubt hat, gibt es noch ein ungelöstes Problem: den Datenschutz. Messenger wie WhatsApp greifen auf das interne Telefonbuch des Nutzers zu.
Wenn sich dort Namen, Nummern und andere Daten von Geschäftspartnern und -kunden befinden, landen diese womöglich auf dem Server des Messenger-Betreibers. Das kann ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht sein.
Aus diesem Grund dürfen viele Arbeitnehmer in Deutschland ihr Diensthandy nicht privat nutzen. Wenn der Arbeitgeber die Verwendung zu Hause nicht gestattet hat, darf er durchaus auf das Gerät zugreifen. So kann er beispielsweise kontrollieren, zu welchem Zweck der Angestellte das Handy tatsächlich benutzt.
Ist die private Nutzung erlaubt, hat das auch Auswirkungen auf den Arbeitgeber. "Der darf dann nicht mehr ohne Weiteres darauf zugreifen", erklärt Schipp. "Selbst wenn es technisch möglich wäre." Schließlich muss er davon ausgehen, dass auf dem Smartphone private Daten gespeichert sind, die den Chef nichts angehen. (ff/dpa)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.