Gütersloh - Wer keinen eigenen Drucker zu Hause hat, kann entweder in den Copyshop gehen. Oder vielleicht schnell am Arbeitsplatz das Bahn-Ticket, die Steuerformulare oder die Theatertickets ausdrucken. Aber ist das überhaupt erlaubt?
"Grundsätzlich spricht einiges dagegen, dass man das darf", sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Das Equipment am Arbeitsplatz sei für den dienstlichen Gebrauch bestimmt und dürfe nicht einfach für private Zwecke genutzt werden. "Insbesondere wenn Beschäftigte dabei auch noch Utensilien wie Papier und Druckerpatronen verbrauchen."
Privates Drucken muss laut Schipp dabei nicht einmal ausdrücklich verboten werden. Vielmehr gilt: Auf der sicheren Seite sind Beschäftigte nur, wenn der Arbeitgeber erlaubt hat, dass private Dokumente am Arbeitsplatz ausgedruckt werden.
Privates Drucken kann auch Arbeitszeitbetrug sein
Was droht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wenn sie mit unerlaubten privaten Druck-Aktionen auffliegen? Zunächst einmal lässt sich sagen: Hat ein Arbeitgeber sehenden Auges immer geduldet, dass alle die Drucker auch für private Zwecke nutzen, kann man Schipp zufolge davon ausgehen, dass der Arbeitgeber zunächst etwas sagen muss, bevor er weitere Maßnahmen ergreift.
Ist das Drucken aber ausdrücklich nicht erlaubt, kann der Arbeitgeber auch direkt mit einer Abmahnung oder in besonders schweren Fällen mit einer Kündigung reagieren. Denn: "Wer während der Arbeitszeit private Dinge druckt, begeht eigentlich auch Arbeitszeitbetrug", so Schipp. Beim Drucken gehe Arbeitszeit verloren, die der Arbeitgeber bezahlt, obwohl er das nicht müsste.
Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). © dpa
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