Die Schulferien nahen – und alle wollen Urlaub. Wer aber hat Vorrang: Vorgesetzte, Teamleiter oder doch die Angestellten?
Saison für Saison das gleiche Problem: Jeder möchte in den Urlaub, doch nicht alle können zur gleichen Zeit außer Haus sein. Wenn Vorgesetzte und Angestellte zur selben Zeit freihaben möchten – wer oder was entscheidet dann?
Urlaubsplanung ist Sache des Arbeitgebers
Im Bundesurlaubsgesetz ist festgelegt, dass die Urlaubswünsche der Angestellten in der Regel zu berücksichtigen sind. "Wenn es Konkurrenz gibt, muss der Arbeitgeber entscheiden", erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh. "Es gibt da keine Regelung, dass der Vorgesetzte Vorrecht hätte."
Zu wessen Gunsten der Arbeitgeber letztendlich entscheidet, muss nach billigem Ermessen entschieden werden. "Das heißt, es muss eine halbwegs optimale Lösung gefunden werden", so Schipp.
Eingeschneit im Winter-Urlaub: Wer trägt die zusätzlichen Kosten?
Bedeutet: Eine Lösung wäre es, dass sich die beiden Führungskräfte mit Urlaub in den Schulferien abwechseln. "Das muss dann eine Ebene höher abgewogen und entschieden werden", sagt der Arbeitsrechtler. Ob es in der betrieblichen Praxis aber tatsächlich immer gerecht abläuft und nicht Vorgesetzte nach ihren Vorlieben entscheiden, sei fraglich.
Betriebsrat hat Mitspracherecht in der Urlaubsvergabe
Was bei der Entscheidung hinzukommen kann: "In Unternehmen mit Betriebsräten ist der unter Umständen mit im Boot", sagt Schipp. Der Betriebsrat habe dann mitzuentscheiden, wenn sich die Parteien über die Festlegung nicht verständigen können.
Zur Person: Johannes Schipp ist Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. (cos/dpa)
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