Seit einem Jahr haben viele Arbeitnehmer die Möglichkeit herauszufinden, was ihre Kollegen verdienen. Doch die meisten machen es nicht. Weil es ihnen nicht leicht gemacht wird - und weil über Gehalt hierzulande immer noch wenig gesprochen wird. Doch warum eigentlich?
Gleich welche Umfrage der vergangenen Jahre man heranzieht - wenn es ums Gehalt oder allgemein um Geld geht, ist das Ergebnis immer ähnlich: Die Mehrheit der Befragten möchte nicht, dass andere wissen, was sie verdienen oder besitzen.
Deswegen herrscht auch in Unternehmen in der Lohnfrage vielfach Schweigen. Wer Kollegen oder Kolleginnen direkt nach dem Betrag auf ihrem Lohnzettel fragte, würde von den meisten mit Sicherheit schief angesehen werden.
Dabei gehen Experten vielfach davon aus, dass eine größere Transparenz nötig ist, weil es immer noch viele Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung gibt. Ein Beispiel ist die unterschiedliche Entlohnung von Männern und Frauen bei gleicher Tätigkeit.
Laut Statistischem Bundesamt lag die Differenz über alle Berufe und Branchen hinweg zuletzt immer noch bei 21 Prozent - zum Nachteil der Frauen.
Warum das so ist, hat Soziologin Karin Tondorf von der Freien Universität Berlin kürzlich in einem Interview erklärt: Das habe damit zu tun, dass Tätigkeiten etwa in der Pflege oder im Verkauf historisch gesehen Frauenarbeiten waren.
"Die Fähigkeiten dafür, so der Gedanke, haben die Frauen quasi von Natur aus mitgebracht. Folglich werden die Qualifikationen, die man dazu braucht, vielfach auch nicht als fachliche Qualifikationen anerkannt", sagte Tondorf der "Rhein-Neckar-Zeitung".
Expertin: Entgelttransparenzgesetz bringt "sehr, sehr wenig"
Diese Ungleichheit hat der Gesetzgeber erkannt und Anfang 2018 einen Auskunftsanspruch im sogenannten Entgelttransparenzgesetz eingeführt. Damit können Frauen und Männer in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern nachfragen, was ihre Kollegen beziehungsweise Kolleginnen verdienen, die einen vergleichbaren Job machen.
Allerdings müssen mindestens sechs Personen des anderen Geschlechts eine vergleichbare Position haben, sonst geht aus Datenschutzgründen gar nichts. Aus den Gehältern der Vergleichsgruppe wird ein Mittelwert gebildet, der dem Anfragesteller mitgeteilt wird. Arbeitet dieser in einem Unternehmen mit Tarifbindung, reicht es, wenn die Firma auf die Tarifregelungen verweist.
Nach einem Jahr Auskunftsanspruch ist das Fazit durchwachsen: Tondorf zufolge gibt es bei den Firmen kaum Anfragen aufgrund des Entgelttransparenzgesetzes. Das Gesetz bringe "sehr, sehr wenig", nicht nur weil der Anfragesteller oder die Anfragestellerin erstmal eine Sechs-Personen-Vergleichsgruppe finden muss.
Tarifverträge müssten gar nicht überprüft werden. Dabei gebe es auch dort Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, monierte Tondorf. "Zum Beispiel in der Nährmittelbranche werden viele Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, unterbewertet und unterbezahlt."
Hermann Gartner vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist mit seinem Urteil vorsichtiger. Es gebe bisher kaum Erfahrungswerte, was die Auswirkungen des Entgelttransparenzgesetzes betreffe, sagt er im Gespräch mit unserer Redaktion.
Auch die Gehaltstransparenz in Betrieben mit Tarifbindung sieht Gartner nicht so kritisch. "Im öffentlichen Dienst und anderen Bereichen mit Tarifbindung ist die Gehaltstransparenz schon weitgehend erfüllt - außer etwa bei Führungskräften. Die werden meist außertariflich bezahlt", urteilt er.
In Schweden und den USA ist Gehalt kein so großes Tabuthema
Wie wirksam das Auskunftsverfahren ist, lässt sich schwer sagen. Die Hürden, die es mit sich bringt, machen es aber tatsächlich etwas umständlich. Warum also nicht gleich die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb persönlich fragen?
Es gibt Länder, in denen genau diese Frage nicht so ein großes Tabu ist wie hierzulande, zum Beispiel in den USA oder Schweden.
In Schweden gibt das Finanzamt Auskunft über das zu versteuernde Einkommen eines jeden Steuerzahlers - mit zwei Ausnahmen: König Gustav und Königin Silvia.
Um den Dienst in Anspruch zu nehmen, reicht ein Anruf. Namen und Adresse der entsprechenden Person nennen, fertig. Wenn jemand die zehnstellige Personennummer kennt, geht es sogar noch schneller.
Der Service wird jedes Jahr millionenfach genutzt. Für viele Experten ist das aber nicht einmal eine Frage des Verfahrens, sondern eher eine kulturelle.
"Zumindest in Skandinavien sind die Gehälter mehr oder weniger bekannt und die Lohnunterschiede insgesamt nicht so groß wie in Deutschland", erklärt Hermann Gartner vom IAB. "Auch herrscht dort ein größerer gesellschaftlicher Konsens, dass eine gerechte Verteilung von Einkommen gewünscht ist."
In den USA greift immer noch das Narrativ "Vom Tellerwäscher zum Millionär": Bekannten oder Familie das aktuelle Einkommen mitzuteilen, diene dort als Signal, dass man "die nächste Stufe" erklommen habe, sagte Wirtschaftswissenschaftler Dirk Sauerland von der Universität Witten/Hercke der "Neue Rhein/Neue Ruhr Zeitung".
Mit den Kollegen übers Gehalt reden ist unüblich, aber nicht verboten
In Deutschland herrscht hingegen große Zurückhaltung, auch aus Angst vor missgünstigen Reaktionen. "Wenn ich meinem Nachbarn sage, dass ich mehr verdiene, wird daraus schnell eine unangenehme Neiddiskussion", argumentiert Sauerland.
Auch die Fülle an Ratgeber-Texten zur Frage, wie man Kollegen ausweicht, die einen nach dem Gehalt fragen, zeigt, dass das nach wie vor eher als unpassend gilt. Verboten ist es aber im Regelfall nicht, sich darüber auszutauschen - trotz der Verschwiegenheitspflicht, die für die meisten Arbeitnehmer gilt.
Lediglich wenn der Arbeitgeber durch ein Bekanntwerden dieser Informationen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der Konkurrenz bekomme, sei es problematisch zu verraten, was man verdiene, schreibt der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt bei "Zeit Online". Diese Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit müsse der Arbeitgeber aber im Streitfall nachweisen.
Nicht ganz eindeutig ist der Fall auch, wenn es im Arbeitsvertrag eine Erweiterung der Verschwiegenheitspflicht, eine sogenannte Geheimhaltungsklausel, gibt. Die kann sich nämlich auch auf das Gehalt beziehen. Allerdings, so Weigelt, seien solche Geheimhaltungsklauseln oft unwirksam.
"Schließlich dürfen Mitarbeiter aufgrund von § 307 Abs. 1 BGB nicht unangemessen benachteiligt werden." Und das, erklärt der Arbeitsrechtler, wäre der Fall, wenn Mitarbeiter in Gesprächen mit Kollegen gar nicht erst herausfinden dürften, ob sie beim Gehalt möglicherweise diskriminiert werden.
Verwendete Quellen:
- Interview mit Hermann Gartner vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
- Welt.de: "Warum es schwierig wird, den Lohn der Kollegen zu erfahren"
- Neue Rhein/Neue Ruhr Zeitung (NZR): "Der Preis des Schweigens – Warum wir nicht über Geld reden"
- Zeit online: "Ist es verboten, über das Gehalt zu sprechen?"
- Rhein-Neckar-Zeitung: "Interview mit Soziologin: 'Die Arbeit von Frauen wird geringer wertgeschätzt'"
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