Wie schön liest sich die Summe des Brutto-Lohns auf dem Gehaltszettel, das man im Bewerbungsgespräch ausgehandelt hat! Doch für manchen ist es ein Schock, wenn er die Abgaben sieht, die davon noch abgezogen werden.
Denn danach bleibt im schlechtesten Fall nur etwas über die Hälfte des Brutto-Betrags übrig. Doch welche Steuern und Versicherungen müssen deutsche Arbeitnehmer bezahlen und in welcher Höhe?
Zuerst einmal wird vom Brutto-Gehalt die Lohnsteuer abgezogen. Dabei werden die Bürger in sechs Steuerklassen eingeteilt - je nachdem, ob sie verheiratet sind, beide Eheleute verdienen, Freibeträge in Anspruch nehmen oder von mehreren Arbeitgebern Gehalt bekommen. Die Höhe der Abgaben schwankt dabei je nach Gehalt und Steuerklasse. Liegt der Brutto-Verdienst beispielsweise bei 1.500 Euro und wird der Lohnsteuerklasse 1 zugerechnet, liegen die Abgaben bei knapp 150 Euro, bei einem Lohn von 2.500 Euro und Lohnsteuerklasse 1 müssen fast 450 Euro bezahlt werden.
Die Höhe der Lohnsteuer variiert also prozentual zum Bruttogehalt: Bei geringerem Gehalt liegt der Abgabesatz niedriger und bei entsprechend mehr Bruttogehalt muss auch mehr Lohnsteuer abgegeben werden.
Daneben muss man auch Kirchensteuer bezahlen, sofern man nicht aus der Kirche ausgetreten ist.
Wie die Lohnsteuer ist auch die Kirchensteuer in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Höhe der monatlichen Abgabe hängt zum einen von der Höhe der Lohnsteuer und zum anderen von dem Kirchensteuerhebesatz ab, der in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist. Abhängig vom Bundesland, in dem der Erstwohnsitz ist, liegt der Satz bei acht oder neun Prozent. Die Höhe wird ausgehend von der Lohnsteuer berechnet.
Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5 Prozent der monatlichen Lohnsteuer. Das Geld wird wie bei der Kirchensteuer nicht ausgehend vom Bruttogehalt berechnet, sondern aus der zu zahlenden Lohnsteuer.
Die folgenden Zahlungen sind die Sozialabgaben, die Hälfte wird hier jeweils vom Arbeitgeber bezahlt. Berechnet werden sie prozentual zum Bruttogehalt.
Dazu zählen die Beiträge für die Rentenversicherung. Der Rentenbeitrag beträgt derzeit 19,9 Prozent und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet. Vom Arbeitnehmer werden monatlich also knapp 10 Prozent des Bruttolohns in die Rentenkasse eingezahlt.
Die Krankenversicherung wird vom Arbeitnehmer selbst ausgewählt und liegt - je nach Krankenkasse - zwischen 12 und 15 Prozent des Bruttogehalts. Auch hier werden die Kosten je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Mit der Arbeitslosenversicherung sichern sich Arbeitnehmer für den Fall der Arbeitslosigkeit ab, sie bekommen dann monatlich Arbeitslosengeld. Pro Monat werden hier 4,2 Prozent fällig, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte bezahlt werden.
Auch bei der Pflegeversicherung bezahlt die Hälfte des Beitrags der Arbeitgeber. Derzeit liegt der Satz bei 1,7 Prozent.
Obwohl die Abzüge monatlich sehr hoch erscheinen, gibt es die Möglichkeit, über Freibeträge oder auch Sonderausgaben (hierzu zählt die Kirchensteuer) Teilbeträge zurückzubekommen. Aber auch verschiedene Steuer-Sparmodelle, wie die private Rentenversicherung oder vermögenswirksame Leistungen, helfen, die Steuerlast zu senken. Hilfestellung bieten bei Steuerfragen entsprechende PC-Programme oder die Beratung bei einem Steuerberater.
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