Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Muss ich also als Arbeitnehmer Urlaub nehmen, wenn ich freihaben will? Reicht vielleicht sogar ein halber Urlaubstag?

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Die Freude steigt, die Feiertage nahen mit großen Schritten - doch halt: Ausgerechnet Heiligabend und Silvester sind im Gegensatz zu den Weihnachtsfeiertagen am 25. und 26. Dezember sowie dem Neujahrstag keine gesetzlichen Feiertage.

Wie ist die Rechtslage? Müssen deutsche Arbeitnehmer Urlaub nehmen, wenn sie an Weihnachten und Silvester freihaben wollen? Die Antwort lautet: eigentlich schon - aber es kommt darauf an.

Reicht ein halber Urlaubstag?

Weihnachten und Silvester fallen dieses Jahr jeweils auf einen Dienstag und sind daher grundsätzlich normale Arbeitstage. Streng genommen müsste jeder Arbeitnehmer ganze Urlaubstage nehmen, wenn er an Weihnachten und Silvester freihaben will, da das Bundesurlaubsgesetz keine halben Urlaubstage vorsieht.

Allerdings gibt es in der Praxis Ausnahmen: Oft werden diese beiden Tage in vielen Tarif- oder Arbeitsverträgen oder in einer Betriebsvereinbarung zu halben Arbeitstagen erklärt, informiert das Rechtsanwaltsportal anwalt.de, sodass viele Arbeitnehmer nur einen halben Tag Urlaub zu nehmen brauchen.

Auch kommt es häufig vor, dass Firmen ihren Mitarbeitern aus Kulanz den halben Tag "schenken", obwohl sie gesetzlich dazu nicht verpflichtet sind. Wer in solchen Unternehmen an diesen Tagen keinen Urlaub nimmt, arbeitet entsprechend auch nur den halben Tag.

Urlaub an Heiligabend und Silvester: Wann der freie Tag zur Regel wird

Wer Vorrang beim Urlaubsantrag bekommt, liegt beim Arbeitgeber. Er hat ein Direktionsrecht, wer arbeiten muss und wer nicht und muss beispielsweise Angestellten mit Kindern Vorrang geben.

Ein rechtlicher Anspruch auf freie Tage kann für alle Mitarbeiter entstehen, wenn der Chef drei Jahre hintereinander Heiligabend und Silvester zu freien Tagen erklärt - und dies auch nicht als Ausnahme in einer Email oder auf dem Schwarzen Brett vermerkt.

Hier profitieren Arbeitnehmer laut anwalt.de von der sogenannten "betrieblichen Übung", die arbeitsrechtlich den gleichen Rechtsanspruch mit sich bringt wie ein Arbeitsvertrag.

Motivation sinkt vor Weihnachten massiv

Eine Umfrage legt übrigens nahe, dass die Deutschen langsam reif werden für ein paar freie Tage: Laut der Erhebung des Softwareunternehmens Peakon sinkt vor Weihnachten die Motivation im Job Tag für Tag mehr.

Während Mitte Dezember noch etwa 70 Prozent der Beschäftigten zu 100 Prozent bei der Sache sind, ist es am 20. Dezember nur noch etwa ein Drittel. Der Rest verabschiedet sich geistig also kurz vor Heiligabend bereits in den Weihnachtsurlaub. (af)

Verwendete Quellen:

  • Informationen des Portals anwalt.de
  • dpa
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