Anders als für schwitzende Schüler gibt es für Arbeitnehmer auch an sehr warmen Tagen kein Hitzefrei. Am Arbeitsplatz sollten die Temperaturen allerdings erträglich sein.
Wärmer als 26 Grad Celsius sind eigentlich nicht vorgesehen, erklärt der Deutsche Anwaltverein.
Ab 35 Grad gelten Räume endgültig nicht mehr als adäquate Arbeitsumgebung. Der Arbeitgeber muss das Büro dann entweder herunterkühlen oder für Ersatz sorgen.
Angestellte dürfen nicht einfach gehen!
Einfach gehen dürfen Angestellte dennoch nicht. Sie müssen dem Chef Zeit geben, die Temperatur zu regeln oder einen kühleren Raum zu organisieren.
Gelingt das nicht, kann man sich meist auf eine Alternative einigen - etwa einen Tag im Homeoffice, für den man sich dann selbst ein schattiges Plätzchen sucht.
Weil Arbeitnehmer nicht einfach frei bekommen, hat der eine oder andere ein Problem, wenn das Kind Hitzefrei hat und nicht zum Beispiel im Hort betreut wird.
In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Angestellten freistellen - allerdings unbezahlt. © dpa
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