Zum Jahresbeginn wurde der Mindestlohn auf 9,35 Euro erhöht. Das müssen Minijobber nun beachten.
Der Mindestlohn wurde ab dem 1. Januar 2020 erhöht. Statt 9,19 Euro müssen nun 9,35 Euro pro Stunde bezahlt werden, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Diese Regel gilt auch für Minijobs. Die monatliche 450-Euro-Grenze darf man aber durch den höheren Stundenlohn trotzdem nicht überschreiten.
Mindestlohn: Grenzbetrag prüfen
"Minijobber, bei denen vertraglich eine feste Arbeitsstundenanzahl in der Woche oder im Monat vereinbart ist, sollten nun prüfen, ob sie trotz des gestiegenen Mindestlohns noch innerhalb des Grenzbetrags bleiben", rät BVL-Geschäftsführer Erich Nöll.
Vorsicht bei mehreren Minijobs
Der Grund: Wenn der Grenzbetrag überschritten wird, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungs- und steuerpflichtig. "Durch das Überschreiten der Minijobgrenze kann es trotz höheren Stundenlohns dazu kommen, dass für den Arbeitnehmer am Ende weniger Geld übrig bleibt", erklärt Nöll.
Insbesondere Beschäftigte mit mehreren Minijobs sollten überprüfen, ob sie innerhalb der Grenze bleiben, da die verschiedenen Arbeitgeber hier keine Prüfmöglichkeit haben. (dpa/eee)
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