Zum Jahresbeginn wurde der Mindestlohn auf 9,35 Euro erhöht. Das müssen Minijobber nun beachten.

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Der Mindestlohn wurde ab dem 1. Januar 2020 erhöht. Statt 9,19 Euro müssen nun 9,35 Euro pro Stunde bezahlt werden, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Diese Regel gilt auch für Minijobs. Die monatliche 450-Euro-Grenze darf man aber durch den höheren Stundenlohn trotzdem nicht überschreiten.

Mindestlohn: Grenzbetrag prüfen

"Minijobber, bei denen vertraglich eine feste Arbeitsstundenanzahl in der Woche oder im Monat vereinbart ist, sollten nun prüfen, ob sie trotz des gestiegenen Mindestlohns noch innerhalb des Grenzbetrags bleiben", rät BVL-Geschäftsführer Erich Nöll.

Vorsicht bei mehreren Minijobs

Der Grund: Wenn der Grenzbetrag überschritten wird, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungs- und steuerpflichtig. "Durch das Überschreiten der Minijobgrenze kann es trotz höheren Stundenlohns dazu kommen, dass für den Arbeitnehmer am Ende weniger Geld übrig bleibt", erklärt Nöll.

Insbesondere Beschäftigte mit mehreren Minijobs sollten überprüfen, ob sie innerhalb der Grenze bleiben, da die verschiedenen Arbeitgeber hier keine Prüfmöglichkeit haben. (dpa/eee)

Azubis, Auszubildende, Mindestlohn

Bundesregierung plant Mindestlohn für Azubis: 515 Euro im Monat ab 2020

Auszubildende sollen laut der "Funke Mediengruppe" von 2020 an im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515 Euro pro Monat erhalten. In den Folgejahren solle sich die Mindestausbildungsvergütung weiter erhöhen - im Jahr 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. So die Pläne der Bundesregierung, heißt es.
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