Köln - Sie haben Ihren Job gekündigt, sich nun aber anders entschieden?
Dann gilt: Nach einer rechtsgültigen Kündigung müssen Sie sehr wahrscheinlich mit Ihrer Entscheidung leben. Denn: "Arbeitnehmer können eine Kündigung nicht einfach so zurücknehmen", sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür aus Köln. "Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann nicht einseitig zurückgenommen oder aufgehoben werden."
Möglich ist lediglich, ein Angebot zu machen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, so Oberthür. Ob der Arbeitgeber darauf eingeht oder nicht, das ist allerdings seine Entscheidung.
Das gilt übrigens auch bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers. Auch dem bleibt nur, dem Arbeitnehmer freundlich anzubieten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). © dpa
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