Berlin (dpa/tmn) - Das Mitarbeitergespräch kann unterschiedlich ausfallen. In der einen Firma ist es eher ein regelmäßiger Kaffeeklatsch, aber kein zielführendes Feedbackgespräch. Anderswo meldet sich der Chef nur alle Jubeljahre - meistens dann, wenn es Ärger gibt. Beides ist nicht optimal.
Bessere Mitarbeitergespräche sind nicht nur Sache der Vorgesetzten, auch Angestellte können dafür etwas tun. Grundsätzlich ist ein Mitarbeitergespräch der Oberbegriff für verschiedene Formen des Dialogs, wie Coach Heiner Diepenhorst erklärt. Wie auch immer sie heißen: Einen Anspruch auf solche Gespräche hat man als Mitarbeiter erst einmal nicht. "Außer es steht im Vertrag oder in der Betriebsvereinbarung, was oftmals insbesondere bei in der Regel jährlich stattfindenden Leistungs- und Zielgesprächen der Fall ist", erklärt Patrick Klinkhammer, Anwalt für Arbeitsrecht.
Wer vom Chef zum Gespräch geladen wird, darf die Einladung grundsätzlich nicht ausschlagen. "Das unterliegt dem arbeitgeberseitigen Weisungsrecht", sagt Klinkhammer. Aber: Das Gespräch sollte innerhalb der Arbeitszeit und am normalen Arbeitsort anberaumt sein. "Wenn diese Grenzen eingehalten sind, bin ich dazu verpflichtet."
Grundsätzlich hilfreich ist es, den Rahmen des Gespräches vorher zu kennen - also genau zu klären, was das Thema ist, rät Diepenhorst. Soll es um die Ziele für das kommende Jahr gehen? Um einen Rückblick auf die vergangenen zwölf Monate? Im Team gibt es Probleme - hat das im Gespräch Platz? Der Mitarbeiter will mehr Geld - lässt sich das bei dem Termin besprechen? Wer solche Fragen im Vorfeld abklopft, kann sich gezielt auf das Gespräch vorbereiten.
Karriereberaterin Anne Forster empfiehlt zudem, zur Vorbereitung auf das vergangene Jahr zurückzublicken: Auf was ist man besonders stolz? Wo hat man gute Leistungen gezeigt? Grundsätzlich sei das Mitarbeitergespräch auch eine Möglichkeit für Wertschätzung und Feedback: "Auch eine Rückmeldung an den Vorgesetzten kann vorbereitet werden."
Ganz ohne Vorbereitung in ein solches Gespräch zu gehen, sei ein typischer Fehler, sagt Forster. Gut vorbereitet könne man ganz anders argumentieren, wichtige Punkte seien präsenter. Diepenhorst sieht als typischen Fehler vor allem den fehlenden Perspektivwechsel. "Man sollte nicht davon ausgehen, dass die eigene Meinung die richtige ist. Meine Welt ist nicht die des Gegenübers." Wer zugewandt und offen in das Gespräch geht, erreiche oft viel mehr.
Trotzdem kann es natürlich passieren, dass der Mitarbeiter abblitzt, sei es mit der Forderung nach mehr Geld oder mit Verbesserungsvorschlägen. Dagegen hilft Hartnäckigkeit - und Kreativität. Der Trick ist, dem Chef mit einem Thema nicht immer auf die gleiche Weise in den Ohren liegen, so Diepenhorst, sondern es anders zu versuchen.
Sind Konflikte schon vor dem Gespräch abzusehen, ist ein häufiger Rat: "Nimm doch jemanden vom Betriebsrat mit." Aber ganz so einfach ist es nicht. "Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass immer ein Betriebsratsmitglied dabei sein darf", sagt Klinkhammer. Das sei nur bei gesetzlich vorgesehenen Gesprächen der Fall. Auch einen Anwalt darf man nur hinzuziehen, wenn es etwa um die Kündigung geht oder der Arbeitgeber auch einen Anwalt an seiner Seite hat. Dann ist "Waffengleichheit" erlaubt. © dpa
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