Kiel - Unternehmer sollten für den Fall eines schweren Unfalls oder einer plötzliche Krankheit vorsorgen. Mit einer Unternehmervollmacht können sie sicherstellen, dass die Firma im Notfall handlungsfähig bleibt. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Notarkammer hin.
Unternehmer können, wenn sie nicht mehr geschäftsfähig sind, nicht ohne Weiteres vom Ehepartner vertreten werden. Das kann das Unternehmen in Schwierigkeiten bringen. Die Notarkammer empfiehlt, einer Vertrauensperson eine Vollmacht auszustellen, in der auch festgelegt ist, dass die Geschäfte im eigenen Sinne fortgeführt werden.
Sinnvoll ist demnach eine als Unternehmervollmacht ausgestaltete Generalvollmacht, die auch im Todesfall gültig bleibt. Die Vollmacht muss den Unternehmer als Vollmachtgeber sowie den Bevollmächtigten und dessen Befugnisse eindeutig benennen.
Notfallkoffer mit Papieren bereitstellen
Empfehlenswert ist auch das Vorbereiten eines Notfallkoffers. Hierin sollten sich alle wichtigen Pläne, Kopien bedeutender Dokumente und Hinweise auf den Aufbewahrungsort der Originale befinden.
Eine Unternehmervollmacht kann jederzeit widerrufen werden, sobald der Vollmachtgeber wieder geschäftsfähig ist. Dennoch sollten Vollmacht und Notfallkoffer nur absoluten Vertrauenspersonen ausgehändigt werden. © dpa
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