Berlin - Bald beginnt an den Hochschulen das Wintersemester. Wer ein Studium beginnt oder fortsetzt, muss sich auch Gedanken um die Finanzierung machen. Wenn das Geld fürs Studieren zu knapp ist, gibt es Hilfe vom Staat in Form von Bafög.
"Auch wenn man sich nicht ganz sicher ist, ob man gefördert werden kann, sollte man einfach mal einen Antrag stellen", rät Ulrich Müller vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE).
Die im Sommer 2022 in Kraft getretene 27. Bafög-Novelle erweitert den Kreis der Förderberechtigten. Das liegt zum einen an den höheren Freibeträgen beim Elterneinkommen. Pro Monat sind 2415 Euro des elterlichen Einkommens anrechnungsfrei, das sind 20,75 Prozent mehr als bislang. Zum anderen können Antragstellende ein höheres Vermögen haben und dennoch Bafög beziehen. Wer unter 30 ist, kann ein Vermögen von 15.000 Euro haben, ab 30 darf das Vermögen 45.000 Euro betragen.
Zudem hat der Gesetzgeber die Altersgrenze für einen Ausbildungsstart mit staatlicher Hilfe angehoben - und zwar von 30 auf 45 Jahre. Für Studierende steigt außerdem der Fördersatz von 427 auf 452 Euro im Monat. Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, bekommt 35 Euro mehr für die Miete - und zwar 360 Euro.
Damit bei Beantragung und Rückzahlung der staatlichen Förderung alles so glatt wie möglich verläuft, lohnt es sich, die folgenden sieben Tipps zu befolgen:
- Bafög-Antrag digital stellen: Unbedingt www.bafoeg-digital.de nutzen. "Statt Kästchen wie im Papierantrag auszufüllen werden hier Fragen gestellt, was bei der bürokratischen Sprache hilfreich ist", sagt Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks. Bisher musste man das Online-Formular noch ausdrucken und unterschreiben oder zur Authentifizierung die e-ID-Funktion des Personalausweises einsetzen. "Das ist jetzt nicht mehr nötig", so Ulrich Müller.
Wer erst am Ende des Monats des Semesterbeginns merkt, dass ohne Bafög-Antrag Förderung verloren gehen könnte, stellt zur Fristwahrung schnell noch innerhalb des Monats einen formlosen Antrag. "Das Eingangsdatum zählt", sagt Matthias Anbuhl.
- Antragsassistenten nutzen: Wer das Online-Antragsverfahren nutzt, bekommt dort alle Hilfe. Wer dennoch Fragen hat, kann eine kostenlose Bafög-Hotline nutzen: 0800 2236341 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr).
- Folgeantrag stellen: Den Folgeantrag sollten Studierende so früh wie möglich stellen. Damit gehen sie auf Nummer sicher, dass die Förderung ohne Unterbrechung weiterläuft.
- Aktualisierungsantrag prüfen: "Normalerweise wird bei der Bafög-Berechnung das Elterneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr berücksichtigt", sagt Ulrich Müller.
Haben die Eltern aktuell Einkommensverluste oder sind arbeitslos, sollten bereits durch Bafög geförderte Studierende einen Aktualisierungsantrag einreichen. Möglicherweise steigt dann wegen des gesunkenen Elterneinkommens die Bafög-Fördersumme.
- Auslands-Bafög rechtzeitig beantragen: Auslands-Bafög gibt es für maximal ein Jahr, bei einem Studium in der EU oder der Schweiz sogar für den kompletten Studiengang. Beim Auslands-Bafög werden bis zu 5600 Euro pro Jahr für Studiengebühren übernommen sowie Reisekosten. "Wichtig ist, mit genügend Vorlauf zu planen und den Antrag mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt zu stellen", sagt Ulrich Müller.
Generell gilt: "Niemals das Inlands-Bafög ins Ausland nehmen", sagt Matthias Anbuhl. Denn fürs Ausland sind andere Bafög-Ämter zuständig.
- Nebenjobs prüfen: Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger können einen Nebenjob haben. Das monatliche Bafög wird nicht gekürzt, solange die Einkünfte durch den Nebenjob monatlich bei maximal 520 Euro ab Oktober (zuvor 450 Euro pro Monat) liegen.
Im Bafög-Bewilligungszeitraum (zwölf Monate) darf man ab dem Wintersemester 2022/2023 insgesamt 6240 Euro im Jahr hinzuverdienen, wobei die Höhe des monatlichen Einkommens flexibel ist. Wer mehr verdient, muss mit Kürzungen rechnen. Wichtig: "Bei der Krankenversicherung führt Einkommen über die Minijob-Grenze hinaus zu einer eigenen Krankenversicherungspflicht", sagt Matthias Anbuhl.
- Keine Panik vor der Rückzahlung: Mindestens die Hälfte des Bafög ist geschenktes Geld ohne Rückzahlungsverpflichtung. Der Darlehensanteil des Bafög ist zinslos. Maximal 10.010 Euro sind einkommensabhängig zurückzuzahlen. Spätestens nach 20 Jahren verfallen alle Rückzahlungsverpflichtungen.
Wer während zehn Semestern Studium den Bafög-Höchstsatz erhält, bekommt mehr als 50.000 Euro vom Staat. Davon müssen lediglich 10.010 Euro zurückgezahlt werden. Das klingt für Studierende nach viel Geld, und ist es zweifelsohne auch. "Aber wenn man im Beruf steht, dann ist das machbar", so Ulrich Müller.
Wie es in der Zeitschrift "Finanztest" heißt, können Studierende außerdem einen ordentlichen Teil der Rückzahlungssumme erlassen bekommen, wenn sie ihre kompletten Schulden bis Tilgungsbeginn auf einmal zurückzahlen.
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