Beschäftigte sind verpflichtet, pünktlich mit der Arbeit anzufangen. Vereiste und verschneite Straßen sind keine Ausrede für ein Zuspätkommen.
Video
Arbeit
Zu spät zur Arbeit wegen Schnee? Diese Strafen drohen
© spot on news
Beschäftigte sind verpflichtet, pünktlich mit der Arbeit anzufangen. Vereiste und verschneite Straßen sind keine Ausrede für ein Zuspätkommen.