Gütersloh - Wer sich als Studentin oder Student auch um die Pflege von Angehörigen kümmert, sollte sich Unterstützung suchen. Darauf macht das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) aufmerksam, das einen Ratgeber zum Thema veröffentlicht hat.
Studierende sollten ihre Situation demnach rechtzeitig mit Dozentinnen und Dozenten, dem Familienbüro ihrer Hochschule und anderen Beratungsstellen besprechen. Dort erfahren sie zum Beispiel, welche gesetzlichen Regelungen zur Entlastung im jeweiligen Bundesland und in der jeweiligen Prüfungsordnung der Hochschule vorgesehen sind.
Als pflegender Angehöriger beurlauben lassen
Wichtig ist vor allem, dass Studierende über die Unterstützungsmöglichkeiten Bescheid wissen. Denn die sind vielfältig. Pflegende Angehörige können sich im Studium zum Teil bevorzugt für Vorlesungen oder Seminare anmelden, sich von Anwesenheitspflichten befreien lassen oder nach einem individuell vereinbarten Stundenplan studieren.
Studierende, die Angehörige pflegen, können sich den Infos zufolge auch beurlauben lassen. Sie erhalten dann zwar kein Bafög, können aber unter Umständen einen Antrag auf Arbeitslosengeld II und andere Sozialleistungen stellen. In einigen Bundesländern ist es sogar möglich, weiter Seminare zu besuchen und Prüfungsleistungen zu erbringen.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen nutzen
Prinzipiell ist laut CHE auch ein Wechsel in einen Teilzeitstudiengang möglich. An staatlichen Hochschulen braucht es dafür aber in jedem Semester einen Antrag zu bestimmten Fristen. Ein weiterer Nachteil: Teilzeit-Studierende haben keinen Anspruch auf Bafög.
Bei Prüfungen kann man bei den meisten Hochschulen einen Nachteilsausgleich beantragen und bekommt zum Beispiel mehr Zeit für die Abschlussarbeit, kann von Prüfungen kurzfristig zurücktreten oder sie verschieben. Nach Absprache können auch alternative Prüfungsleistungen wie Protokolle oder Hausarbeiten genutzt werden.
Weitere hilfreiche Infos sowie eine Checkliste, die hilft, die eigene Belastung einzuschätzen, finden Interessierte beim CHE. © dpa
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