Hamburg - Auch wer im Homeoffice arbeitet, verlässt in der Mittagspause ab und an das Haus - etwa um in einem Restaurant etwas zu essen. Doch was, wenn einem auf dem Weg dorthin etwas zustößt? Gilt auch dann der gesetzliche Unfallversicherungsschutz, der Arbeitsunfälle und Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle ereignen, umfasst?
Nein, erklärt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) auf ihrem Portal "Certo". Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb des eigenen häuslichen Bereichs stünden - anders als im Betrieb - bei Beschäftigten im Homeoffice nicht unter Versicherungsschutz. Dies gelte auch für Wege, die man zurücklegt, um Nahrungsmittel für die Pause einzukaufen. Auf dem Weg vom Homeoffice zum Supermarkt ist man in der Mittagspause also nicht gesetzlich unfallversichert.
Und wie sieht es auf dem Weg in die Küche aus?
Geht man während der Arbeit im Homeoffice in die eigene Küche, um etwas zu trinken - und stolpert dabei etwa über Kinderspielzeug, hängt der Versicherungsschutz davon ab, ob der Unfall privat oder beruflich bedingt war.
Müssen Sie sich zum Beispiel auf dem Weg in die Küche beeilen, weil die nächste Videokonferenz mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in wenigen Minuten beginnt und Sie vorher unbedingt etwas trinken müssen, ist der Fall laut VBG klar: Sie sind versichert. Schließlich wäre es ohne die beruflich bedingte Eile nicht zum Sturz gekommen. © dpa
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