- Ist es eine gute Idee, den Jahresurlaub am Anfang des Jahres zu nehmen und dann den Arbeitgeber zu wechseln?
- Kann der Arbeitgeber den Urlaub zurückfordern?
- Hier finden Sie die Antworten.
Den ganzen Jahresurlaub zu Beginn des Jahres zu nehmen und dann den Arbeitgeber zu wechseln, halten viele für einen klugen Schachzug. Der Arbeitgeber kann den Urlaub nicht zurückfordern.
Urlaub ist nicht gleich Urlaub
Generell sei dies aber ein kompliziertes Thema, sagt Arbeitsrechtler Jürgen Markowski aus Nürnberg. Urlaub sei nicht gleich Urlaub. Erst mal müsse man unterscheiden zwischen gesetzlich vorgeschriebenem Urlaub und zusätzlichen Urlaubstagen, die sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben.
Wer eine volle Stelle hat und mehr als sechs Monate beim gleichen Unternehmen arbeitet, hat immer zum Jahresanfang per Gesetz Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Jahr - vorausgesetzt, er ist planmäßig über den 30. Juni hinaus bei der Firma beschäftigt.
So sind Urlaubstage geregelt
"Viele haben zusätzliche Urlaubstage und insgesamt sechs Wochen Urlaub", sagt Markowski. Diese zusätzlichen Urlaubstage seien im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgeschrieben. Durch Abweichungen in einem Tarifvertrag könne die gesetzliche Urlaubsregelung ersetzt werden, so Markowski.
Das kann dann zum Beispiel heißen, dass dem Arbeitnehmer pro Monat im Unternehmen ein Zwölftel der Urlaubstage zusteht - und nicht in jedem Falle 20 Tage pro Jahr.
Neuer Arbeitgeber muss keinen Urlaub bewilligen
Arbeitnehmer, die zum Jahresanfang ihren gesamten Urlaub nehmen und im Anschluss das Unternehmen verlassen, kann der Arbeitgeber nicht dazu auffordern, den gesetzlichen Urlaub wieder zurückzugeben, sagt Markowski. Aber: Ein neuer Arbeitgeber muss im gleichen Jahr dann gar keinen Urlaub mehr geben. Denn die Urlaubstage würden aufgerechnet. (tae/dpa)
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