Ferienzeit, Urlaubszeit. Schön, wenn es endlich in den wohlverdienten Urlaub geht. Ein kleiner Bonus für die Reisekasse wäre jetzt etwas Feines. Doch über die Hälfte der Arbeitnehmer geht leer aus. Wer hat überhaupt Anspruch auf Urlaubsgeld – und was ist dabei zu beachten?
Was ist schöner als Urlaub? Urlaub mit einer gut gefüllten Reisekasse! Mit Urlaubsgeld als Finanzspritze lässt es sich viel unbeschwerter verreisen.
Leider haben hierzulande nicht alle Beschäftigten Grund zum Jubeln, wenn sie kurz vor Ferienbeginn auf den Gehaltszettel blicken.
In Deutschland kann nur knapp jeder zweite Beschäftigte Urlaubsgeld in Anspruch nehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung von mehr als 123.000 Beschäftigten des Internet-Portals www.lohnspiegel.de, das vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.
Anspruch auf Urlaubsgeld nur bei vertraglicher Regelung
Vor allem wer in einer Branche mit Tarifbindung arbeitet, kann sich über Urlaubsgeld freuen. Die Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung zeigte nämlich: Während 69 Prozent der Arbeitnehmer mit Tarifverträgen Urlaubsgeld bekommen, sind es bei Arbeitnehmern ohne Tarifvertrag nur 36 Prozent.
Abhängig vom Tarifvertrag kann die Sonderzahlung anteilig nach dem Gehalt berechnet werden, manchmal wird auch ein Festbetrag gezahlt.
In Branchen ohne Tarifbindung kann es eventuell eine Betriebsvereinbarung zum Urlaubsgeld geben. Ansonsten lässt sich eine entsprechende Regelung auch individuell für den Arbeitsvertrag aushandeln.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt jedoch es nicht. Es handelt sich in der Regel um eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Leistung, und jedem Arbeitgeber steht es frei, nach eigenem Ermessen Urlaubsgeld zu zahlen.
Mit einer Ausnahme: Zahlte der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander Urlaubsgeld, können sich Arbeitnehmer bei drohender Aussetzung auf die "betriebliche Übung" berufen.
Durch dieses Gewohnheitsrecht hat sich der Arbeitgeber selbst zur Zahlung verpflichtet – es sei denn, er hat einen Vorbehalt ausgesprochen (das Urlaubsgeld gab es immer nur "ausnahmsweise").
Volles Urlaubsgeld nur für ganzes Jahr Betriebszugehörigkeit
Besteht ein geregelter Anspruch auf Urlaubsgeld, muss der Arbeitgeber dieses auch allen Beschäftigten zahlen - egal ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeitkräfte, Minijobber und geringfügig Beschäftigte handelt.
Dazu kommt: Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, die über das eigentliche Gehalt hinausgeht. Daher ist es nicht zulässig, den Bonus auf den gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen.
Verboten ist auch eine unterschiedliche Behandlung der Mitarbeiter: Wenn alle anderen in der Abteilung Urlaubsgeld bekommen, einer jedoch nicht, hat jener dennoch Anspruch darauf.
Eine Besserstellung einzelner Mitarbeiter ist dagegen arbeitsrechtlich erlaubt. Sprich: Wenn nur ein Kollege Urlaubsgeld bekommt, kann daraus kein allgemeiner Anspruch abgeleitet werden.
Das volle Urlaubsgeld erhält üblicherweise, wer das ganze Jahr im Unternehmen gearbeitet hat, ansonsten wird ein anteiliger Bonus gezahlt.
Wann das Urlaubsgeld sogar zurückgezahlt werden muss
Mitunter wird das Urlaubsgeld nur an diejenigen gezahlt, die vor einem festgelegten Stichtag im Unternehmen gearbeitet haben. Alle, die danach in die Firma eingestiegen sind, erhalten erst im Folgejahr ihr erstes Urlaubsgeld.
Vertraglich ist auch geregelt, ob man Urlaubsgeld erhält, wenn man die Firma verlässt. Meistens wird kein Bonus gezahlt, wenn man vor dem Auszahlungstermin ausscheidet.
Aber auch bei einer Entlassung oder Kündigung in der zweiten Jahreshälfte kann es passieren, dass das Urlaubsgeld ganz oder anteilig zurückgezahlt werden muss.
Bei einem vertraglich geregelten Anspruch auf Urlaubsgeld darf der Arbeitgeber die Auszahlung nicht einfach kurzfristig widerrufen. Das ist nur dann möglich, wenn sachliche Gründe vorliegen, die auch im Vertrag aufgeführt sind. Ein Grund für die Aussetzung des Urlaubsgeldes wäre beispielsweise eine Umsatzeinbuße, bei der die unternehmerische Existenz auf dem Spiel steht.
Wie viel Urlaubsgeld wird gezahlt?
Bei der Höhe des Urlaubsgeldes gibt es enorme Spannen. Laut Hans-Böckler-Stiftung erhielten Arbeitnehmer (Stand April 2019) zwischen 155 und 2.450 Euro.
Die Auszahlung erfolgt meistens vor der Urlaubssaison mit dem Mai- oder Juni-Gehalt, kann aber auch anders gehandhabt werden. Wer im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist, erhält im November die Jahressonderzahlung. In dieser sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusammengefasst.
Allerdings kommt bei allen Arbeitnehmern letztendlich nicht der volle Betrag an, den der Arbeitgeber ausschüttet. Denn das Urlaubsgeld ist wie das Weihnachtsgeld und alle anderen Sonderzahlungen steuerpflichtig. Zudem fallen auch Abgaben zu den Sozialversicherungen an.
Alternative zum Urlaubsgeld: Erholungsbeihilfe
Manche Arbeitgeber zahlen daher kein Urlaubsgeld, sondern die sogenannte Erholungsbeihilfe (Quelle: § 40 Abs. 2 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes). Diese kann für einen Arbeitnehmer bis zu 156 Euro pro Jahr betragen, für den Ehepartner sind bis zu 104 Euro und pro Kind bis zu 52 Euro jährlich extra drin.
Die Erholungsbeihilfe ist steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Beihilfe über den Pauschalsteuersatz versteuert. Die Pauschale setzt sich zusammen aus 25 Prozent Lohnsteuer plus Solidaritätszuschlag und, falls notwendig, Kirchensteuer.
Verwendete Quellen:
- Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes
- DGB Rechtsschutz: "Rund ums Urlaubsgeld"
- Wikipedia: "Urlaubsgeld"
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