Heidelberg - Nachdem die AfD während des Bundestagswahlkampfes in Heidelberg "Abschiebetickets" verteilt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft ihre Überprüfungen eingestellt.

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"Es gab keinen Geschädigten, der das angezeigt hat", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Heidelberg am Mittwoch. Es habe lediglich Hinweise von Zeugen gegeben, die den Vorgang beobachtet hätten. Wie viele der Flyer verteilt worden sein sollen, konnte der Sprecher nicht sagen. Der AfD-Kreisverband Heidelberg hatte die Vorwürfe kurz nach Bekanntwerden im Februar zurückgewiesen.

Auf den Tickets, die wie Flugtickets aussahen, stand demnach unter anderem "Passagier Illegaler Einwanderer", "Flug BTW 2025" für die Bundestagswahl, "Einstiegszeit 08-18:00, "Von Deutschland Nach Sicheres Herkunftsland" sowie "Gate AFD".

Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorgang mit Blick auf eine mögliche Strafbarkeit wegen Volksverhetzung und Beleidigung überprüft. Allerdings verwies sie nun "auf das insbesondere im Rahmen des Wahlkampfes besonderes hohe Gut der Meinungsfreiheit".

Kein Anfangsverdacht der Volksverhetzung

Zudem gebe es zugunsten der AfD auch die Deutungsmöglichkeit, dass lediglich ausreisepflichtige Menschen Deutschland verlassen sollten. Damit habe kein Anfangsverdacht der Volksverhetzung bestanden, hieß es. Eine Strafbarkeit wegen Beleidigung scheide aus, weil es keinen Geschädigten gebe, der einen Strafantrag gestellt habe.

Malte Kaufmann, Sprecher des AfD-Kreisverbandes Heidelberg und Bundestagsabgeordneter, hatte die Vorwürfe damals zurückgewiesen. "Das angesprochene Flugblatt lag an unserem Stand nicht aus", teilte er mit. "Nicht ausschließen können wir, dass beispielsweise Interessenten, Sympathisanten oder linke Aktivisten solche Flugblätter für Rückfragen oder Erklärungen auf dem Bismarckplatz dabei hatten."

Nun soll laut Staatsanwaltschaft allerdings noch das Regierungspräsidium Karlsruhe überprüfen, ob ein Verstoß gegen das Landespressegesetz vorliegen könnte. So müsste auf den Flyern ein Impressum mit einem verantwortlichen Redakteur gedruckt sein, sagte der Sprecher. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln.

Aktion der Karlsruher AfD im Januar

Die Verteilung von "Abschiebetickets" der AfD in Karlsruhe sorgte bereits im Januar für Aufregung: In Briefkästen tauchten die Flyer der Partei auf. Dabei handele es sich um eine Wahlkampfaktion des Kreisverbandes Karlsruhe, teilte damals ein Sprecher des AfD-Landesverbands mit.  © Deutsche Presse-Agentur

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