Stuttgart - Im Korruptionsskandals am Klinikum Stuttgart um die Auslandsabteilung (International Unit) hat das Landgericht Zivilklagen abgewiesen.

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Es sei sowohl die Klage eines Dienstleisters der ehemaligen International Unit auf Vergütung, als auch die Widerklage des Klinikums auf Rückzahlung gezahlter Vergütung abgelehnt worden, teilte das Gericht mit. Die vorgelegten Kooperationsverträge seien wegen Sittenwidrigkeit nichtig und daher bestünden keine gegenseitigen Ansprüche. Die Entscheidung ist bis jetzt nicht rechtskräftig.

In mehreren Strafverfahren wurden Beteiligte am Korruptionsskandal in der Vergangenheit schon zu teilweise längeren Haftstrafen verurteilt. Unter anderem ging es dabei um die Behandlung und Betreuung von 371 libyschen Kriegsversehrten von 2013 bis 2015 deren Kostenträger getäuscht wurden, um dem Klinikum höhere Einnahmen zu verschaffen. Dazu wurden Dienstleister unter anderem zur Betreuung von ausländischen Patienten eingesetzt, die nach Überzeugung der Richter zu Unrecht hohe Summen kassiert hatten. Die Akquise ausländischer Privatpatienten sollte helfen, das Defizit des Stuttgarter Klinikums zur damaligen Zeit zu senken. Viele Kliniken hatten in der Vergangenheit auf Zusatzeinnahmen aus dem Medizintourismus gesetzt.  © Deutsche Presse-Agentur

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