Kann man nach zwei Maß Bier auf dem Oktoberfest noch Auto fahren? Mit dieser Frage, die Bayerns damaliger Ministerpräsident Günther Beckstein einst auf zweifelhafte Art beantwortete, hat sich das Amtsgericht München befasst.

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Im Mittelpunkt des Prozesses im Amtsgericht München am Donnerstag ist ein prominenter Protagonist: Der frühere Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann hat vor Gericht zugegeben, nach der Wiesn mit Alkohol im Blut Auto gefahren zu sein. Das Amtsgericht München hat Lehmann zu einer Geldbuße von 1.000 Euro verurteilt.

"Im Laufe des Abends habe ich zwei Bier getrunken, zwei Maß, und vielleicht auch noch ein Saures" – also ein Bier mit Wasser, sagte er. "Ich bin gefahren, weil ich der Annahme war, dass ich fahren konnte", sagt der 55-Jährige. "Dahingehend habe ich einen Fehler gemacht, den ich auch bereue."

Dass Lehmann nach der Wiesn mit über 0,7 Promille Alkohol im Blut erwischt wurde, wertete das Gericht als Ordnungswidrigkeit. Weil Lehmann das gegen ihn verhängte Fahrverbot von einem Monat bereits verbüßt hat, bekommt er nach der Entscheidung des Gerichts auch seinen Führerschein zurück.

Richterin: "Sie hätten sich auch im nüchternen Zustand ähnlich verhalten"

Ausfallerscheinungen wie fehlende Kooperation, eine verwaschene Sprache oder ein unsicherer Gang, den die Polizisten im September vergangenen Jahres bei Lehmann beobachtet hätten, seien nicht ohne Zweifel auf seinen Alkoholkonsum zurückzuführen, entschied die Richterin – ebenso wenig sein Verhalten den Polizisten und der Ärztin bei der Blutentnahme gegenüber.

Lehmann habe auch vor Gericht ein auffälliges Verhalten, ein gewisses "schlechtes Benehmen" an den Tag gelegt. Darum könne davon ausgegangen werden, "Sie hätten sich auch im nüchternen Zustand ähnlich verhalten", sagte die Richterin Richtung Lehmann.

Lehmann war in der Nacht auf den 23. September 2024 nach einem Besuch auf dem Oktoberfest von einer Polizeistreife aufgegriffen worden, weil den Beamten seine Fahrweise aufgefallen war, wie es in der Anklage gegen ihn heißt. Einer der beiden Polizisten berichtete vor Gericht, Lehmann sei plötzlich nach rechts auf den Parkstreifen ausgewichen. Er habe eben pinkeln müssen, begründet Lehmann dies.

Staatsanwaltschaft: Unkooperativ bei Polizeikontrolle

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war er bei der anschließenden Polizeikontrolle aber unkooperativ und zeigte "Stimmungsschwankungen". Er habe "eine verwaschene Aussprache" gehabt und "einen sprunghaften Denkablauf". Lehmann betonte bei dem Prozess, er habe lediglich Husten gehabt. "Ich würge nicht – und schon gar nicht nach zwei Maß." Er sage die Wahrheit, betonte Lehmann: "Ich schwöre auf meine Kinder."

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Ähnlich äußert sich im Prozess auch die Ärztin des Instituts für Rechtsmedizin, die ihm an jenem Abend Blut für den Alkoholtest abnahm. Lehmann habe beispielsweise seinen Arm weggezogen, um sich gegen die Blutabnahme zu wehren. Lehmanns Erklärung in seiner Aussage vor Gericht: Er habe nicht gewusst, ob die Frau überhaupt eine Ärztin und die Spritze, die sie verwendet, desinfiziert sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte Lehmann ursprünglich eine Straftat vorgeworfen und in einem Strafbefehl eine Geldstrafe festgesetzt, war aber im Schlussplädoyer bereits von der Forderung abgewichen. Nach Angaben von Lehmanns Verteidiger hatte die Geldstrafe bei 72.000 Euro gelegen. Weil Lehmann gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht.

Kettensägen-Eklat letztes Jahr vor Gericht

Es ist nicht das erste Mal, dass der frühere Nationaltorwart und WM-Held von 2006 vor Gericht steht. Erst im vergangenen Jahr war er in zweiter Instanz wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Schon damals hatte Lehmann einen angeblichen Promi-Malus bemüht und gesagt, er fühle sich ungerecht behandelt. Ähnlich äußert sich zu Prozessbeginn auch sein Verteidiger: Er kritisierte eine "massive, strafbare und rücksichtslose Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten", weil Infos über den Vorfall während der Wiesn schon kurz danach öffentlich wurden. (dpa/bearbeitet von ng)