Nürnberg/München - Die Stadt Nürnberg muss nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus der "Allianz gegen Rechtsextremismus" austreten.
Doch ob es überhaupt dazu kommt, ist damit längst nicht entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt könnte dagegen Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Diese will nun erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
Die Stadt Nürnberg ist Gründungsmitglied des Vereins, der sich dem Kampf gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus verschrieben hat. Dieser habe sich in der Vergangenheit vielfach kritisch in der Öffentlichkeit zur AfD geäußert, teilte das Gericht in München mit. Die Stadt Nürnberg habe damit gegen ihre gesetzliche Pflicht verstoßen, sich parteipolitisch neutral zu verhalten.
Wie kam es zu dem Verfahren?
Geklagt hatte der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach, nachdem der Nürnberger Stadtrat mehrheitlich gegen einen Austritt gestimmt hatte. Beim Verwaltungsgericht Ansbach hatte die Klage keinen Erfolg, in der höheren Instanz nun aber schon.
Ein sofortiger Austritt der Stadt Nürnberg sei nicht notwendig, teilte Stadtsprecher Andreas Franke mit. Wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde die Stadt den Stadtrat über einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen abstimmen lassen. Das könnte noch in der Sitzung im Dezember erfolgen. Die Stadt habe vier Wochen Zeit, um Revision einzulegen, und weitere vier, um diese zu begründen.
Wie reagiert die Allianz?
Die Allianz reagiere auf das Urteil mit Sorge und Unverständnis, teilte ihr Vorsitzender Stephan Doll mit. Diese spricht sich dafür aus, Revision einzulegen. "Darum fordern wir die demokratischen Fraktionen im Nürnberger Stadtrat auch auf, gemeinsam diesen Weg zu gehen." Auch die Nürnberger SPD-Fraktion forderte, wenn nötig durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Einen Ausweg für die Stadt hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung angedeutet: Wenn das Netzwerk künftig darauf verzichte, sich explizit zur AfD zu äußern, könnte sich das auf das weitere Verfahren auswirken und sich ein Vereinsaustritt erledigen.
Für Allianz-Vorstandsmitglied Elisabeth Hann von Weyhern kommt das jedoch nicht infrage: "Davon lassen wir uns nicht kleinkriegen", sagte sie mit Blick auf das Urteil. Auch wenn die staatliche Neutralitätsverpflichtung ein hohes Gut sei, dürfe es in Bezug auf Demokratie und Menschenrechte keine Neutralität geben, sagte Nürnbergs evangelische Regionalbischöfin.
Was bedeutet das Urteil für die anderen Mitglieder?
Der Verein in der Metropolregion Nürnberg will sich nun aktiv an seine weiteren Mitglieder wenden und die nächsten Schritte besprechen. Diesem gehören nach eigenen Angaben 165 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 322 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen an.
Einem Gerichtssprecher zufolge bindet das Urteil in erster Linie die Stadt Nürnberg und den AfD-Kreisverband. Es sei noch unklar, inwieweit dieses die anderen Kommunen betreffe. "Da bleibt es, die schriftliche Begründung abzuwarten", sagte er. Der Bayerische Städtetag will sich deshalb vorher zu dem Thema nicht äußern. Es gebe aber nach derzeitigem Stand keinen Grund, seinen Mitgliedern den Austritt aus der Allianz zu empfehlen, sagte ein Sprecher. © Deutsche Presse-Agentur
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